Journal De Bruxelles - Geschäft in Paris muss wegen geöffneter Tür bei laufender Klimaanlage Strafe zahlen

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Geschäft in Paris muss wegen geöffneter Tür bei laufender Klimaanlage Strafe zahlen
Geschäft in Paris muss wegen geöffneter Tür bei laufender Klimaanlage Strafe zahlen / Foto: EMMANUEL DUNAND - AFP

Geschäft in Paris muss wegen geöffneter Tür bei laufender Klimaanlage Strafe zahlen

In Paris muss ein Geschäft im Zentrum eine Strafe zahlen, weil es bei laufender Klimaanlage die Tür dauerhaft geöffnet hatte. In der französischen Hauptstadt gilt seit 25. Juli eine Energiesparverordnung, wonach Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe Türen und Fenster geschlossen halten müssen, wenn gleichzeitig die Klimaanlage läuft. Die Polizei überwacht die Einhaltung. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen.

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Die Patrouillen begannen am Mittwoch in der vornehmen Rue de Rivoli. Die Stadtverwaltung betonte aber, die Verordnung gelte für alle Stadtviertel. Zwei Wochen lang seien die Einzelhändler zuvor informiert worden.

Angaben, wie viele Geschäfte bereits abgestraft wurden, machte die Stadtverwaltung nicht. Sie betonte aber, sie gehe mit Augenmaß vor: "Wenn ein Geschäftsinhaber uns zeigt, dass er gerade dabei ist, die Tür auszutauschen gegen eine, die sich schließen lässt, dann gehen wir nicht gegen ihn vor." Für Restaurants oder Cafés mit Außenterrasse gilt die Energiesparanordnung nicht.

In Frankreich gibt es ähnliche Vorschriften auch schon in anderen Städten - etwa in Bourg-en-Bresse, Lyon oder Besançon. Umweltministerin Agnès Pannier-Runacher hat eine landesweite Regelung angekündigt.

K.Willems--JdB