![Studie: 38 Prozent der Rentner arbeiten weiter - vor allem viele ehemals Selbstständige](https://www.journaldebruxelles.be/media/shared/articles/06/70/cb/Studie--38-Prozent-der-Rentner-arbe-718367.jpg)
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Studie: 38 Prozent der Rentner arbeiten weiter - vor allem viele ehemals Selbstständige
Auch nach dem Renteneintritt arbeiten viele Menschen in Deutschland weiter: 38 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind neben der Altersrente erwerbstätig, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergibt. Bei den ehemals Selbstständigen sind es mit gut zwei Dritteln (70 Prozent) deutlich mehr als bei früher abhängig Beschäftigten - von ihnen macht etwa ein Drittel nach der Rente weiter.
Bei den Männern ist der Anteil mit 41 Prozent etwas höher als bei den Frauen mit 35 Prozent, wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Studie hervorgeht. Menschen mit Studium arbeiten demnach häufiger nach dem Renteneintritt weiter als Beschäftigte mit Berufsausbildung oder ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter. Bei vielen ähnelt die Tätigkeit nach dem Renteneintritt auch der vorherigen - etwa in der Land- und Forstwirtschaft, in Gesundheitsberufen, in geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Berufen. Deutlich weniger sind es beispielsweise in Sicherheits- oder IT-Dienstleistungsberufen.
Insgesamt gehen laut IAB heute mehr ältere Menschen einer Arbeit nach als noch vor zehn Jahren. So stieg die Erwerbstätigkeit der 60- bis 64-Jährigen von 50 Prozent in 2013 auf 65 Prozent in 2023. Bei Menschen zwischen 65 und 69 stieg sie von 13 auf 20 Prozent. "Eine noch höhere Erwerbsbeteiligung bei über 60-Jährigen gibt es nur in wenigen Ländern wie Estland oder Schweden", erklärte das IAB. Grund dafür sei unter anderem die angehobene gesetzliche Regelaltersgrenze auf 67 Jahre in Deutschland.
Die Studie beruht nach Angaben des IAB auf Daten des Nationalen Bildungspanels. Dabei handelt es sich um eine jährliche Befragung von in Deutschland lebenden Erwachsenen. Bei der Analyse wurden demnach alle Beschäftigungsarten vor dem Renteneintritt sowie alle Erwerbstätigkeiten von Rentnerinnen und Rentnern unabhängig von deren Dauer und Stundenumfang bis zu zehn Jahre nach Renteneintritt betrachtet.
M.Kohnen--JdB