Journal De Bruxelles - Verbraucherschützer raten zu aktiver Befassung mit elektronischer Patientenakte

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Verbraucherschützer raten zu aktiver Befassung mit elektronischer Patientenakte
Verbraucherschützer raten zu aktiver Befassung mit elektronischer Patientenakte / Foto: Rolf Vennenbernd - POOL/AFP/Archiv

Verbraucherschützer raten zu aktiver Befassung mit elektronischer Patientenakte

Zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) raten Verbraucherschützer zu einer aktiven Beschäftigung mit der neuen Anwendung. "Es ist wichtig, sich spätestens jetzt zu überlegen, ob und wie man die ePA nutzen will", erklärte Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag. Es gehe darum, sich umfassend zu informieren und eine bewusste Entscheidung zum Einsatz der ePA zu treffen.

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Wer sich für die elektronische Patientenakte entscheide, profitiere am meisten davon, wenn diese aktiv gepflegt werde, betonte Sunken. "Nur wer sorgfältig abwägt und steuert, welche Daten eingestellt werden und wer Zugriff auf welche Dokumente haben soll, hat wirklich eine 'versichertengeführte Akte', wie es das Gesetz vorsieht."

Werde die E-Akte nicht aktiv gepflegt, könnten beispielsweise unerwünschte Befundberichte und Arztbriefe eingestellt werden. "Wer das nicht möchte, muss sich aktiv darum kümmern und dem widersprechen oder diese Dokumente vor dem Zugriff anderer in der ePA verbergen beziehungsweise sie im Nachhinein löschen", erklärte Sunken.

Versicherte, die sich gegen die elektronische Patientenakte entscheiden, können jederzeit deren Löschung beantragen, wie die Verbraucherzentrale hervorhob. Dies sei auch möglich, wenn die ursprüngliche Frist der Krankenkasse für einen Widerspruch bereits abgelaufen sei.

Die elektronische Patientenakte startet zunächst in drei Modellregionen: Ab Mittwoch steht sie für Versicherte in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens bereit, die vorher nicht widersprochen haben. Nach erfolgreicher Erprobung soll sie dann bundesweit zum Einsatz kommen - laut Gesundheitsministerium wird dies "frühestens nach etwa vier Wochen" der Fall sein.

Bis dahin müssten aber mögliche Probleme und behoben und Sicherheitslücken ausgeschlossen werden, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Solange "berechtigte Zweifel an der Sicherheit der ePA-Daten bestehen", dürfe die E-Akte nicht bundesweit eingeführt werden.

Auch die IT-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) äußerte sich besorgt. "Die ePA in ihrem aktuellen Zustand auszurollen, ist angesichts ihrer besorgniserregenden Sicherheitsprobleme eine falsche Entscheidung", erklärte der Sprecher des CCC, Calvin Baus. "Denn die Behauptung, dass die ePA sicher ist, trifft nicht zu." Die bei einem Kongress des Clubs Ende Dezember demonstrierten Sicherheitslücken müssten endlich geschlossen werden.

Der Digitalverband Bitkom verwies auf die Vorteile der elektronischen Patientenakte, die das "Herzstück des digitalen Gesundheitssystems" sei. Daten, Befunde und Untersuchungsergebnisse seien dort jederzeit einsehbar und könnten auf Wunsch auch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten geteilt werden, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "So werden Behandlungsprozesse verbessert und Bürokratie drastisch reduziert." Andere Länder seien bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems viel weiter. Mit der ePA könne Deutschland in diesem Bereich aufholen.

P.Renard--JdB