Journal De Bruxelles - Oberstes Gericht in Großbritannien kippt Genehmigung für neue Kohlemine

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Oberstes Gericht in Großbritannien kippt Genehmigung für neue Kohlemine
Oberstes Gericht in Großbritannien kippt Genehmigung für neue Kohlemine / Foto: OLI SCARFF - AFP

Oberstes Gericht in Großbritannien kippt Genehmigung für neue Kohlemine

Das Oberste Gericht in Großbritannien hat die Genehmigung für ein neues Kohlebergwerk im nordenglischen Whitehaven gekippt. "Die Annahme, dass die vorgeschlagene Mine nicht zu einem Nettoanstieg der Treibhausgasemissionen (...) führen würde, ist rechtlich falsch", erklärte das Londoner Gericht am Freitag und gab einer entsprechenden Klage von Umweltgruppen statt. Das Bergbauprojekt in der nordwestenglischen Grafschaft Cumbria wäre die erste Kohlemineneröffnung im Land seit 30 Jahren.

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Die vorherige konservative britische Regierung hatte im Dezember 2022 grünes Licht für das Projekt erteilt. Das neue Kabinett der Labour-Partei hatte allerdings bereits angekündigt, es nicht zu unterstützen. Regierungsvertreter erklärten kurz nach dem Amtsantritt im Juli, dass in der Genehmigung für das Bergwerk in Whitehaven ein "Rechtsfehler" vorliege.

Niall Toru, leitender Anwalt der Organisation Friends of the Earth, nannte das Urteil eine "phantastische Nachricht und einen großen Sieg". "Diese Mine hätte von vornherein nicht genehmigt werden dürfen, sie hätte enorme Auswirkungen auf das Klima." Er forderte das Bergbauunternehmen West Cumbria Mining (WCM) auf, den Antrag auf Genehmigung zurückzuziehen und das Projekt einzustampfen.

WCM reagierte schmallippig: Die Auswirkungen des Urteils würden nun geprüft, mehr sei zunächst nicht zu sagen, erklärte das Unternehmen. Das Projekt würde ad acta gelegt, sollte WCM den Genehmigungsantrag zurücknehmen. Andernfalls muss die Regierung in London entscheiden, ob es umgesetzt werden soll oder nicht.

Die WCM-Anwälte hatten argumentiert, dass die Mine einen "weitgehend neutralen Effekt auf die globale Freisetzung von Treibhausgasen" haben würde. Die zu fördernde Kohle sei "grüner" und für die Stahlerzeugung nötig. Zudem kündigte WCM ein weltweites "rechtlich verbindliches Emissionsminderungsprogramm" an, um der Verpflichtung zur Klimaneutralität gerecht zu werden.

Das Oberste Gericht verwarf diese Argumentation grundlegend. Die Treibhausgasemissionen durch das Bergwerk selbst - etwa wegen der Freisetzung von Methan - sowie bei der Verbrennung der Kohle seien im Planungsprozess nicht korrekt berechnet worden. Vor wenigen Wochen hatte das Gericht aus ganz ähnlichen Gründen bereits ein neues Erdölprojekt in Südengland gestoppt.

G.Lenaerts --JdB