Journal De Bruxelles - Vzbv: Apple und Google setzen manche Vorgaben aus neuem EU-Digitalgesetz nicht um

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Vzbv: Apple und Google setzen manche Vorgaben aus neuem EU-Digitalgesetz nicht um
Vzbv: Apple und Google setzen manche Vorgaben aus neuem EU-Digitalgesetz nicht um / Foto: JUSTIN TALLIS - AFP/Archiv

Vzbv: Apple und Google setzen manche Vorgaben aus neuem EU-Digitalgesetz nicht um

Die beiden Digitalkonzerne Apple und Google haben nach Einschätzung von Verbraucherschützern bisher nicht alle Vorgaben aus dem neuen EU-Gesetz für digitale Märkte umgesetzt. "Google-Nutzer:innen hatten zum Stichtag kein Update für das gängigste mobile Betriebssystem Android 13. Das Update von Apple umfasst nicht alle notwendigen Änderungen", erklärte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, am Montag. Die Europäische Kommission müsse "entschieden" gegen solche Verstöße vorgehen.

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Seit vergangener Woche gilt in der EU der Digital Markets Act (DMA) für sogenannte Gatekeeper des Internets: die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Facebook-Mutter Meta, Microsoft und das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter Tiktok steht, sollen in ihrer Marktmacht eingeschränkt werden. Sie sollen künftig etwa weniger Kontrolle darüber haben, welche Apps auf Handys vorinstalliert sind.

Um von den Neuerungen profitieren zu können, müssten die Kundinnen und Kunden ihr mobiles Betriebssystem aktualisieren. Bei Google stand laut vzbv jedoch kein Update für das populäre Smartphone Galaxy S20 zur Verfügung.

Apple kritisierten die Verbraucherschützer, weil trotz verfügbarer Updates einige Funktionen nicht möglich waren. So ließ sich der Apple-Browser Safari nicht vollständig deinstallieren und auch andere fremde Apps konnten nicht zum Standard für die Nutzung gemacht werden. Auch bei Google konnten nicht alle vorinstallierten Apps vollständig gelöscht werden.

"Damit haben viele Verbraucher:innen weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht", monierte Pop. Die großen Technikkonzerne hätten großen Einfluss darauf, was die Menschen in Deutschland konsumierten. "Wenn Plattformen dies zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb", führte Pop aus. Die EU-Kommission müsse die Gatekeeper bei der Umsetzung der Regeln genau beobachten und wenn nötig Untersuchungsverfahren einleiten.

D.Verstraete--JdB