Journal De Bruxelles - Wissing trifft Anfang Mai Aktivisten von Klimaschutzgruppe Letzte Generation

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Wissing trifft Anfang Mai Aktivisten von Klimaschutzgruppe Letzte Generation
Wissing trifft Anfang Mai Aktivisten von Klimaschutzgruppe Letzte Generation / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Wissing trifft Anfang Mai Aktivisten von Klimaschutzgruppe Letzte Generation

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Anfang Mai Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation treffen. Die Letzte Generation habe ihn um das Gespräch gebeten, sagte Wissing am Donnerstag in den Fernsehsendern RTL und ntv. "Das habe ich angenommen und sehe einem Austausch am 2. Mai entgegen." Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnte die Klimaaktivisten davor, durch Blockaden Menschenleben zu gefährden.

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Wissing betonte, Gesprächsbereitschaft zeichne "eine lebendige Demokratie aus". Der Minister hatte der für zahlreiche Straßenblockaden und andere Aktionen verantwortlichen Letzten Generation zuletzt mangelnde Gesprächsbereitschaft vorgeworfen. Die Gruppe will in den kommenden Tagen und Wochen mit möglichst vielen Blockaden den Verkehr in Berlin lahmlegen. Sie protestiert damit gegen den Kurs der Bundesregierung in der Klimapolitik.

Lauterbach forderte, dass die Rettungswege in jedem Fall frei bleiben müssten und die Polizei in solchen Fällen "mit aller Konsequenz durchgreifen" müsse. "Es ist absolut unverantwortlich, wenn durch Straßenblockaden Rettungskräfte und Krankentransporte behindert werden", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Für erhitzte Debatten hatte in den vergangenen Monaten der Fall einer 44-jährigen Radfahrerin gesorgt, die Ende Oktober in Berlin von einem Betonmischer überrollt worden war und einige Tage danach starb. Dabei stand der Vorwurf im Raum, dass Aktivisten der Letzten Generation, die sich an einer Brücke festgeklebt hatten, den Verkehr und damit auch die Ankunft eines Rettungsfahrzeugs verhindert hätten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ vor einer Woche jedoch den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen zwei Aktivisten fallen. Die Ermittler gelangten zu dem Schluss, dass die Blockade zwar zu einem verspäteten Eintreffen des Spezialfahrzeugs am Unfallort geführt habe. Die Notärztin vor Ort habe jedoch bereits korrekt entschieden gehabt, dass eine Anhebung des Betonmischers durch das Spezialfahrzeug riskant wäre und den Zustand der Radfahrerin eher noch verschlechtert hätte.

Die Protestformen der Letzten Generation werden gleichwohl weiterhin von vielen Seiten kritisiert. Lauterbach warnte die Gruppierung davor, mit ihren Aktionen die gesamte Klimaschutzbewegung zu diskreditieren. Er teile zwar die Ziele der Klimaaktivisten, sagte der Minister den Funke-Blättern. Straßenblockaden seien aber nicht akzeptabel, sondern gesetzeswidrig und kontraproduktiv.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warf der Letzten Generation vor, mit ihren Protesten dem Klimaschutz zu schaden. "Letztlich schadet die Letzte Generation mit ihrem Vorgehen ihrem Anliegen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Gruppe habe "überzogene, aggressive Vorstellungen von der Durchsetzung ihrer Ziele".

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, forderte bundesweit einheitliche Regelungen beim Verhinderungsgewahrsam gegen Klimaaktivisten. Die vorsorgliche Inhaftierung von mutmaßlichen Straftätern sei im Gefahrenabwehrrecht eine Standardmaßnahme.

Im Süden seien längere Ingewahrsamnahmen möglich als im Norden oder auch im Osten Deutschlands. "Es geht eher darum, einen Gleichklang zu finden, damit wir keinen Krawall- und Versammlungstourismus haben, dass Menschen sich die Städte aussuchen, wo Polizei weniger Befugnisse hat", sagte Kopelke im Fernsehsender Phoenix.

Der Deutsche Richterbund sieht indes keine Notwendigkeit für Gesetzesverschärfungen. "Schärfere Strafgesetze braucht die Justiz nicht, um auf Rechtsverstöße im Zuge von Klimaprotesten klar und deutlich reagieren zu können", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die bestehenden Gesetze gäben den Gerichten ausreichend Spielräume, um etwa Fälle von Nötigung, Sachbeschädigung oder Eingriffen in den Straßenverkehr "jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen".

W.Dupont--JdB