Journal De Bruxelles - Handball: NADA bringt Fall Portner vor den CAS

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Handball: NADA bringt Fall Portner vor den CAS
Handball: NADA bringt Fall Portner vor den CAS / Foto: ODD ANDERSEN - SID

Handball: NADA bringt Fall Portner vor den CAS

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) bringt den Fall des Handballers Nikola Portner vor den internationalen Sportgerichtshof (CAS). Sie sehe bei den Vorgängen um den zunächst suspendierten und später freigesprochenen Torhüter des SC Magdeburg "einen grundsätzlichen und richtungsweisenden Überprüfungs- und Klärungsbedarf mit internationalem Bezug", teilte die NADA am Mittwoch mit.

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Die Bundesliga (HBL) hatte Ende Juni die Suspendierung gegen den Schweizer Nationaltorwart nach wochenlangem Spielverbot aufgehoben. Portner war im April nach einer positiven Kontrolle auf Methamphetamin von allen sportlichen Aktivitäten seines Vereins ausgeschlossen worden. In der Begründung der HBL hieß es, dass es das Präsidium der Liga "für weit überwiegend wahrscheinlich" halte, "dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen".

Die NADA hatte zunächst angekündigt, die Entscheidung der Liga sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel einlegt. Nach Vorlage des endgültigen Sanktionsbescheids des HBL-Präsidiums am Dienstag entschied sie sich nun, den CAS anzurufen.

Die HBL hatte ihren Freispruch damit begründet, "dass der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen, ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen". So seien bei einer gerichtlichen angeordneten Hausdurchsuchung bei Portner keine Nachweise gefunden worden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben. Das bei Portner festgestellte Metamphetamin-D ist gemeinhin auch als Crystal Meth bekannt.

Zudem hätten Gutachten bestätigt, "dass die im Körper des Athleten nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz eine so geringe Dosierung hatte, dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden kann und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist". Es sei von einer "unverschuldeten Kontamination" auszugehen.

Die Ermittlungen gegen Portner wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz waren bereits eingestellt worden.

H.Raes--JdB