

Bundestag: Politiker von CDU und SPD gegen Wahl von AfD in Geheimdienst-Gremium
In der Diskussion um den Umgang mit der AfD im Bundestag haben sich Politiker von CDU und SPD gegen die Wahl eines AfD-Abgeordneten in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ausgesprochen. "Die AfD ist eine Sicherheitsgefahr auch für die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern", sagte der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dem "Tagesspiegel" vom Mittwoch. Kiesewetter ist stellvertretender Vorsitzender des PKGr, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist.
Kiesewetter sagte weiter, mit einem AfD-Abgeordneten in diesem Gremium "wäre der außen- und sicherheitspolitische Schaden immens". Deutschland sei "bei der Terrorabwehr und transnationalem Terrorismus sowie Kriminalität auf den Informationsaustausch mit unseren Partnern angewiesen". Die AfD wirke "als verlängerter Arm des Kremls, sie ist anti-demokratisch und in Teilen rechtsextremistisch", sagte Kiesewetter. Deshalb sei es wichtig, dass AfD-Abgeordnete nicht in das PKGr gewählt würden. Es drohe "ein Informationsabfluss, Spionage oder auch Einflussnahme ausländischer Staaten".
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner nannte es im "Tagesspiegel" "völlig ausgeschlossen", dass AfD-Vertreter Mitglieder im PKGr werden. "Die SPD wird hier bei jeder Kandidatur der AfD mit Nein stimmen, und ich setze darauf, dass CDU/CSU und Grüne die AfD ebenso fernhalten werden." Es wäre "ein Widerspruch an sich, säßen Feinde der Demokratie in diesem Gremium", sagte Stegner.
Auch der PKGr-Vorsitzende Konstantin von Notz von den Grünen äußerte sich skeptisch bezüglich der Wahl eines AfD-Vertreters in das Gremium. Er verwies ebenfalls im "Tagesspiegel" auf "die eindringlichen Warnungen unserer Sicherheitsbehörden" und "darauf, dass weite Teile der Partei 'gesichert rechtsextrem' sind".
Die AfD beansprucht als nun zweitstärkste Kraft im Parlament für sich die Vorsitz-Posten in mehreren Ausschüssen sowie einen Platz im PKGr. Dieses kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes, unter anderem den Verfassungsschutz, der die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet. Hätte die AfD im PKGr einen Platz, könnte sie Akteneinsicht und Zutritt zu den Dienststellen des Verfassungsschutzes verlangen.
2017 wurde die AfD noch ins im PKGr gewählt, 2021 aber nicht mehr. Der AfD kritisiert dies, weil sie ihre Beobachtung für unrechtmäßig hält und Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes verlangt.
R.Vandevelde--JdB