Journal De Bruxelles - Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter

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Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter
Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter / Foto: Alain JOCARD - AFP

Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter

Politischer Paukenschlag in Frankreich: Ein Gericht in Paris hat der Rechtspopulistin Marine Le Pen am Montag mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das Recht zur Kandidatur für politische Ämter entzogen. Die Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern könnte Le Pens Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 zunichte machen, bei der sie laut Umfragen bisher als Favoritin galt. Le Pens Anwalt kündigte Berufung an, rechtspopulistische Politiker aus anderen EU-Staaten kritisierten das Urteil scharf.

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Das Gericht verurteilte die 56-Jährige neben dem Entzug des passiven Wahlrechts zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe. Zwei Jahre der Haftstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei Jahre soll Le Pen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ins Gefängnis muss sie damit nicht.

Die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das sofortige Kandidaturverbot gegen Le Pen mit der Gefahr einer erneuten Straftat und der "Schwere der Taten" sowie der Höhe der veruntreuten Summe. Zudem würde es eine "erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung" darstellen, "wenn eine in erster Instanz verurteilte Person für die Präsidentschaftswahl kandidiert". Dem Vertrauen der Öffentlichkeit und den "demokratischen Spielregeln" sei durch Le Pens Taten Schaden zugefügt worden.

Neben Le Pen wurden 23 weitere Angeklagte sowie die Partei als Ganzes wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie EU-Parlamentsassistenten mit öffentlichen Mitteln bezahlt, aber für Aufgaben der Partei eingesetzt wurden.

RN-Parteichef Jordan Bardella bezeichnete das Urteil als "ungerecht". "Die französische Demokratie wird hingerichtet", schrieb er im Onlinedienst X. Der 29-Jährige gilt als voraussichtlicher Ersatzkandidat für Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027.

Eine der ersten ausländischen Reaktionen auf das Urteil kam aus Moskau: Kremlsprecher Dmitri Peskow prangerte eine "Verletzung demokratischer Normen" an. Der rechtsnationale ungarische Regierungschef Viktor Orban solidarisierte sich auf X mit den Worten: "Ich bin Marine". Italiens Vize-Regierungschef Matteo Salvini bezeichnete das Urteil als "Kriegserklärung Brüssels".

Nach Überzeugung der Richterin machte sich die heutige Fraktionschefin des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) im französischen Parlament schuldig, indem sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier EU-Parlamentsassistenten widerrechtlich für Aufgaben einsetzte, die nicht ihrer Funktion entsprachen, unter anderem als Personenschützer und persönliche Mitarbeiter.

Die Angeklagten hätten zwischen 2004 und 2016 "fiktive Verträge" unterzeichnet, sagte die Richterin. Sämtliche EU-Parlamentsassistenten hätten in Wahrheit für die rechtspopulistische Partei gearbeitet. "Damit das klar ist: Niemand wird hier verurteilt, weil er Politik gemacht hat, darum geht es nicht", betonte die Richterin.

Le Pen hatte der Staatsanwaltschaft während des Verfahrens vorgeworfen, ihr allein aus politischen Gründen den Prozess machen, um ihre Präsidentschaftskandidatur zu verhindern.

RN-Vizechef Louis Aliot, der am Montag zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde, hatte zuvor erklärt, dass der Ausgang des Verfahrens die Partei nicht schwächen werde. "Es ist kein Geheimnis, dass (Parteichef) Jordan Bardella bestens platziert wäre", um an Le Pens Stelle bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten, sagte er dem Sender TF1.

In Umfragen zur Präsidentschaftswahl lag Le Pen bisher klar vorn. Die Rechtspopulistin will französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.

Le Pen bleiben nach aktuellem Stand nur geringe Chancen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 noch anzutreten, da die juristischen Hürden dafür nun sehr hoch sind. Mit einem möglichen Urteil in einem Berufungsverfahren zu ihren Gunsten wäre überdies voraussichtlich erst wenige Monate vor der Wahl zu rechnen.

K.Laurent--JdB