Journal De Bruxelles - Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten

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Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten
Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Urteil: Volksbegehren gegen "XXL-Landtag" in Baden-Württemberg kann starten

In Baden-Württemberg kann ein Volksbegehren gegen das drohende Anwachsen des Landtags beginnen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschied am Freitag zugunsten der Erstunterzeichner. Das Landesinnenministerium muss das Volksbegehren, das von der FDP initiiert wurde, nun zulassen.

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Es geht um die Wahlrechtsreform 2022. Damit wurden in Baden-Württemberg Erst- und Zweitstimme eingeführt, zuvor gab es nur eine Stimme. Mit der Erststimme werden eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme die Partei.

Wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, gibt es Überhangmandate. Es ziehen also mehr Abgeordnete in den Landtag ein. Damit das Wahlergebnis abgebildet wird, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate, wodurch es noch mehr Abgeordnete werden.

Die FDP befürchtet einen "XXL-Landtag". Im November 2023 übergab sie dem CDU-geführten Innenministerium die Unterschriftslisten eines dagegen gerichteten Volksbegehrens. Dieses fordert die Reduzierung der Landtagswahlkreise, in denen jeweils ein Direktkandidat gewählt wird, von 70 auf 38.

Im Dezember 2023 lehnte das Landesinnenministerium die Zulassung des Volksbegehrens mit der Begründung ab, das Vorhaben widerspreche der Landesverfassung. Der Verfassungsgerichtshof sah dies nun anders. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wahre "noch ein angemessenes Verhältnis der Elemente der Persönlichkeits- und der Verhältniswahl", erklärte er.

Das Innenministerium muss das Volksbegehren zulassen und öffentlich bekanntmachen. Danach können Unterschriften gesammelt werden. Falls zehn Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützen sollten, würde entweder der Landtag der Gesetzesvorlage zustimmen oder es käme zu einer Volksabstimung.

Der FDP-Landesvorsitzende Hans-Ulrich Rülke sprach von einem "großen Erfolg für die Bürgerbeteiligung im Land", das Urteil stärke "die Rechte und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers."

Vor der nächsten Landtagswahl im Frühling 2026 ist nach Gerichtsangaben mit einer Entscheidung aber nicht zu rechnen. Baden-Württemberg wird aktuell von einer Koalition aus Grünen und CDU regiert.

T.Peeters--JdB