Journal De Bruxelles - Bundesregierung zu Migration: Voraussetzung für nationale Notlage nicht gegeben

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Bundesregierung zu Migration: Voraussetzung für nationale Notlage nicht gegeben
Bundesregierung zu Migration: Voraussetzung für nationale Notlage nicht gegeben / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Bundesregierung zu Migration: Voraussetzung für nationale Notlage nicht gegeben

Die Bundesregierung hat Forderungen nach der Ausrufung einer nationalen Notlage zur Eindämmung irregulärer Migration eine klare Absage erteilt. Deutschland ergreife bereits "sehr weitreichende Maßnahmen und weitere wären europarechtlich aus Sicht der Bundesregierung nicht machbar", sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Berlin. Die Fakten und die Rechtslage gäben das nicht her.

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Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner ergänzte, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe am Wochenende in einem Interview dargelegt, dass es "sehr strikte Vorgaben gibt dafür, sich auf einen Notstand zu berufen". Diese seien nicht erfüllt.

Die Union will diese Woche einen Fünf-Punkte-Plan in den Bundestag einbringen. Darin fordert sie eine "Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise". Wer keine gültigen Einreisedokumente besitzt, soll nicht ins Land gelassen, sondern "konsequent an der Grenze zurückgewiesen" werden. Das soll für alle gelten.

In den Erklärungen zu dem Plan heißt es außerdem, in der derzeitigen Gesamtsituation "ist es die Pflicht Deutschlands und damit der Bundesregierung, nationales Recht vorrangig anzuwenden, wenn europäische Regelungen nicht funktionieren – so wie es in den Europäischen Verträgen für außergewöhnliche Notlagen vorgesehen ist".

Zurückweisungen an den deutschen Grenzen "von Menschen, die kein Recht haben, nach Deutschland einzureisen", fänden bereits "im großen Umfang statt", sagte der Sprecher des Innenministeriums. Ein Großteil irregulärer Einreisen sei also dadurch verhindert worden. Allerdings könne nicht "völlig unterschiedslos zurückgewiesen werden".

Derlei "nationale Alleingänge" setzten nicht nur die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern aufs Spiel, sagte der Sprecher weiter. Zudem seien die rechtlichen Anforderungen dafür nicht gegeben, die Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dafür stellt - nämlich eine "tatsächliche und schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit".

In Deutschland finden bereits seit Herbst an allen deutschen Landgrenzen wieder Kontrollen statt, vorher gab es vereinzelt Kontrollen an einigen Landgrenzen. Die Bundesregierung begründet dies mit der Migrations- und Sicherheitslage. Solche Kontrollen im Schengenraum sind aber nur im Fall "außergewöhnlicher Umstände" sowie vorübergehend und "als letztes Mittel" erlaubt. Zu den Forderungen der Union gehören hingegen dauerhafte Grenzkontrollen zu allen Nachbarstaaten.

J.F.Rauw--JdB