Bundestag will nach Koalitionsbruch Gesetz zur Telefonüberwachung verlängern
Der Bundestag kommt am Donnerstag zu einer Sitzung zusammen, um erstmals seit dem Bruch der "Ampel"-Koalition vor einer Woche ein Gesetz zu verabschieden (09.00 Uhr). Das Gesetz sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchs weiterhin die Befugnis zum Abhören von Telefongesprächen einzuräumen. Die entsprechende Regelung zur Telekommunikationsüberwachung ist bislang bis zum 12. Dezember befristet. Sie soll nun gesetzlich bis Anfang 2030 verlängert werden.
Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition verfügt die rot-grüne Minderheitsregierung zwar nicht mehr über eine Mehrheit im Bundestag. Die Unionsfraktion will dem Gesetz aber durch ihre Zustimmung zur Mehrheit verhelfen. Aus verfahrenstechnischen Gründen ist die Verlängerung in ein Gesetz zur Änderung der Höfeordnung eingefügt. Ab 09.50 Uhr sollen die Abgeordneten dann auf Antrag der Grünen in einer Aktuellen Stunde über die Weltklimakonferenz debattieren. Danach endet die Plenarsitzung nach nur gut zwei Stunden.
K.Willems--JdB