Journal De Bruxelles - Putin reist im November nicht zum G20-Gipfel nach Brasilien

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Putin reist im November nicht zum G20-Gipfel nach Brasilien
Putin reist im November nicht zum G20-Gipfel nach Brasilien / Foto: Vyacheslav PROKOFYEV - POOL/AFP

Putin reist im November nicht zum G20-Gipfel nach Brasilien

Der russische Präsident Wladimir Putin wird laut eigenen Angaben nicht zum G20-Gipfel nach Brasilien im November reisen. Seine Anwesenheit würde zum Hauptgesprächsthema werden und die "normale Arbeit" des Treffens stören, sagte Putin am Freitag auf Nachfrage eines ausländischen Journalisten in Moskau. Der internationale Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen ihn sei nicht ausschlaggebend für die Entscheidung, "Urteile dieser Art können sehr leicht umgangen werde", fügte Putin hinzu.

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Sein Besuch in Brasilien würde "im Grunde die ganze Arbeit der G20 zunichte machten, warum?", sagte der Präsident weiter. "Wir sind erwachsen, also werden wir jemanden in Russland finden, der die Interessen unseres Landes in Brasilien würdig vertritt." Russland und Brasilien hätten "sehr herzliche, gute Beziehungen", fügte Putin hinzu. Sollte es nötig sein, würden die Regierungen "ein zwischenstaatliches Abkommen" schließen "und niemand wird in eine schwierige Lage gebracht".

Gegen den Kreml-Chef liegt seit März 2023 ein Haftbefehl des IStGHs vor, der die Mitgliedstaaten des Gerichts dazu verpflichtet, den russischen Präsidenten festzunehmen, sollte er sich auf ihrem Staatsgebiet befinden. Brasilien ist IStGH-Mitglied, Russland nicht.

Der IStGH wirft Putin vor, für die Deportation ukrainischer Kinder nach Russland verantwortlich zu sein. Putin vermied seither einige Auslandsreisen, so reiste er 2023 nicht zum Gipfel der Brics-Staaten nach Südafrika oder zum G20-Gipfel nach Indien.

Bei einer Reise ins IStGH-Mitgliedsland Mongolei wurde Putin jedoch nicht verhaftet, sondern mit militärischen Ehren empfangen. Die internationale Kritik war groß. Das Den Haager Gericht kann allerdings wenig dagegen tun, wenn ein Mitgliedsland dem Haftbefehl nicht nachkommt.

D.Verheyen--JdB