Journal De Bruxelles - Razzia wegen mutmaßlicher Falschaussagen in Prozess um Schleusungen mit hundert Toten

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Razzia wegen mutmaßlicher Falschaussagen in Prozess um Schleusungen mit hundert Toten
Razzia wegen mutmaßlicher Falschaussagen in Prozess um Schleusungen mit hundert Toten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Razzia wegen mutmaßlicher Falschaussagen in Prozess um Schleusungen mit hundert Toten

Im Zusammenhang mit einem Prozess wegen Schleusungen über das Mittelmeer mit mehr als hundert Toten haben Ermittler am Dienstag eine Razzia in mehreren Bundesländern gestartet. Es wird wegen Zeugenbeeinflussung und Falschaussage ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Bundespolizei in Rostock am Dienstag mitteilten. Insgesamt wurden vier Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vollstreckt. Im Einsatz waren rund 140 Beamte.

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In dem Prozess vor dem Landgericht Duisburg sind laut Gerichtsangaben zwei Männer im Alter von 27 und 42 Jahren angeklagt. Dem 42-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen, Flüchtlingsfahrten vom Libanon über das Mittelmeer organisiert zu haben. Für die Fahrten sollen Flüchtlinge oder Verwandte mehrere tausend Euro bezahlt haben.

Bei einer dieser Fahrten im September 2022 sollen mehr als hundert Flüchtlinge ums Leben gekommen sein. Dem jüngeren Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, bei einer der Fahrten ein Schleuserboot selbst gesteuert zu haben. Der Prozess begann bereits Mitte Juli. Derzeit sind noch zwei Verhandlungstage bis Mitte November festgesetzt. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar.

In dem Prozess wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft zahlreiche Zeugen vernommen. Da die Aussagen mehrerer Zeugen vor Gericht erheblich von ihren ursprünglichen Angaben im Ermittlungsverfahren abwichen, besteht der Verdacht, dass sie zur Falschaussage angestiftet wurden, um die Angeklagten im Ursprungsverfahren zu entlasten. Ziel der Durchsuchungen am Dienstag sei, Beweismittel zu beschlagnahmen, um die Falschaussagen sowie die mögliche Beeinflussung der Zeugen nachweisen zu können.

T.Moens--JdB