Journal De Bruxelles - Buschmann wirbt für Gesetz zu Schutz von Verfassungsgericht - Bundestag debattiert

Börse
Goldpreis 1.23% 2640.5 $
TecDAX -0.56% 3413.81
DAX -0.43% 19884.75
SDAX -0.46% 13528.84
MDAX 0.48% 25549.77
Euro STOXX 50 -0.34% 4862.28
EUR/USD 0.64% 1.0434 $
Buschmann wirbt für Gesetz zu Schutz von Verfassungsgericht - Bundestag debattiert
Buschmann wirbt für Gesetz zu Schutz von Verfassungsgericht - Bundestag debattiert / Foto: JOERG CARSTENSEN - AFP/Archiv

Buschmann wirbt für Gesetz zu Schutz von Verfassungsgericht - Bundestag debattiert

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat vor der Debatte darüber im Bundestags eindringlich für die Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Einwirkungen geworben. "Der Blick über unsere Staatsgrenzen zeigt: Verfassungsgerichte sind verwundbar, wenn man sie nicht schützt", erklärte Buschmann am Donnerstag. "Genau das machen wir - mit einer breiten Allianz der seriösen Demokraten."

Textgröße:

Mit den gemeinsamen Anträgen wollten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU "der überragenden Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts für unsere liberale Demokratie noch gerechter werden", erklärte Buschmann. "Es geht uns darum, das Gericht resilienter zu machen."

Am Donnerstag befasst sich der Bundestag erstmals mit zwei Gesetzentwürfen zur Stärkung des Bundesverfassungsgericht gegen demokratiefeindliche Bestrebungen. Unter anderem ist vorgesehen, bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben.

Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate, die Zahl der Richterinnen und Richtern sowie die maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Für die Grundgesetz-Änderung ist im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Der zweite Entwurf von "Ampel" und Union sieht die Einführung eines Ersatzmechanismus für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl vor. Bislang werden die Mitglieder des Verfassungsgerichts je zur Hälfte durch Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass das jeweils andere Wahlorgan die Wahl übernehmen kann, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten keine neue Richterin beziehungsweise keinen neuen Richter gewählt hat.

Buschmann dämpfte allerdings auch die Erwartungen an die geplanten Neuregelungen. "Es wäre naiv zu glauben, man könnte durch zusätzliche Regeln dafür sorgen, dass das Land ohne Schaden bliebe, sollten eines Tages Extremisten die Mehrheit in den Parlamenten übernehmen", sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Donnerstag. Negative Effekte könnten verzögert und abgeschwächt werden, aber ganz verhindern könne sie auch "die klügste Verfassung und das klügste Gesetz" nicht.

Buschmann führte weiter aus, die wichtigste Aufgabe sei es jetzt, dafür zu sorgen, dass es stets eine breite Mehrheit seriöser Demokraten gebe. "Wenn extremistische Parteien bei uns wachsenden Zulauf haben, dann müssen wir uns als Politiker fragen, was wir besser machen können", sagte der FDP-Politiker. Diese Aufgabe könne das Recht der Politik nicht abnehmen.

Im "Morgenmagazin" der ARD rief Buschmann am Donnerstag dazu auf, auch auf Ebene der Bundesländer zu schauen, wo es in den aktuellen Regelungen Lücken und Unstimmigkeiten gebe, mit denen Populisten "Abläufe stören können". Die Politik dürfe sich nicht zurücklehnen, sondern müsse "immer genau hinschauen, welche neuen Taktiken es gibt".

E.Janssens--JdB