Journal De Bruxelles - Parlamentswahl in Syrien ohne wirkliche Opposition

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Parlamentswahl in Syrien ohne wirkliche Opposition
Parlamentswahl in Syrien ohne wirkliche Opposition / Foto: LOUAI BESHARA - AFP

Parlamentswahl in Syrien ohne wirkliche Opposition

Zum vierten Mal seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien haben die Menschen in den von der Regierung kontrollierten Gebieten des Landes am Montag bei der Parlamentswahl ihre Stimme abgegeben. Das Ergebnis dürfte wenig überraschend ausfallen: Die seit 1963 regierende Baath-Partei von Machthaber Baschar al-Assad und ihre links-säkularen und arabisch-nationalistischen Verbündeten traten praktisch ohne Opposition an. Unabhängige Kandidaten waren die einzige Alternative.

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Insgesamt standen mehr als 1500 Kandidaten für die 250 Sitze in dem größtenteils von der Regierung kontrollierten Parlament zur Wahl. Nach Angaben des nationalen Wahlausschusses hatten in den vergangenen Tagen rund 7400 Bewerber ihre Kandidatur zurückgezogen. Die rund 8100 Wahllokale sollten am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet bleiben.

"Wir müssen die Verantwortung dafür übernehmen, gute Leute zu wählen und nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, indem wir für die alten bekannten Gesichter stimmen, die nichts ändern können", sagte die 49-jährige Bodur Abu Ghasaleh, nachdem sie in der syrischen Hauptstadt Damaskus ihre Stimme abgegeben hatte.

Laut dem in Syrien geltenden Quotensystem sind 127 Parlamentssitze für Kandidaten reserviert, die Arbeiter oder Landwirte sind. Die restlichen 123 Sitze stehen allen Berufsgruppen offen. Die Baath-Partei dürfte bei dieser Wahl die meisten Sitze erhalten.

Die im Exil lebende syrische Opposition hat die Wahl in der vergangenen Woche als "absurd" bezeichnet. Der von der Regierung organisierte Urnengang repräsentiere nur "die herrschende Autorität". Syrer im kurdisch kontrollierten Nordosten, entlang der Nordgrenze zur Türkei sowie in der von Dschihadisten beherrschten Bastion Idlib im Nordwesten sind faktisch nicht wahlberechtigt. Auch die Millionen syrische Flüchtlinge, die im Ausland Schutz suchten, können sich nicht an der Wahl beteiligen.

Der Bürgerkrieg in Syrien begann, nachdem der syrische Machthaber Assad Proteste 2011 gewaltsam niederschlagen ließ. In dem Konflikt wurden mehr als 500.000 Menschen getötet, Millionen Syrer vertrieben und die Infrastruktur und Industrie des Landes stark beschädigt.

U.Dumont--JdB