Journal De Bruxelles - 17-Jähriger aus Hagen kommt wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Gericht

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17-Jähriger aus Hagen kommt wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Gericht
17-Jähriger aus Hagen kommt wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Gericht

17-Jähriger aus Hagen kommt wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Gericht

Ab der kommenden Woche muss sich ein 17-Jähriger wegen eines mutmaßlich geplanten Anschlags auf die Synagoge in Hagen vor dem Landgericht der Stadt verantworten. Die nicht öffentliche Verhandlung beginnt am 25. Februar, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last, für die sich der Jugendliche im Bombenbau unterrichten lassen habe.

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Konkret soll der 17-Jährige sich spätestens am 17. August vergangenen Jahres dazu entschlossen haben, mit einem selbstgebauten Sprengsatz einen Anschlag auf die Synagoge in Hagen zu verüben und dadurch Menschen zu töten. Für den Anschlagsplan soll er über den Messengerdienst Telegram Kontakt zu einem Islamisten gehabt haben.

Dieser habe sich als "Abu Harb" vorgestellt, was auf Deutsch "Vater des Kriegs" bedeutet. Bis Ende August soll der Mann dem Jugendlichen beigebracht haben, wie Sprengsätze hergestellt werden. Mit den erworbenen Kenntnissen wäre der Angeklagte laut Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft dazu imstande gewesen, eine funktionierende Bombe zu bauen.

Da der Beschuldigte zur Tatzeit Jugendlicher war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird bei Jugendlichen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft.

Im September vergangenen Jahres waren bei der Polizei Hinweise auf eine mögliche Gefährdungslage für die Synagoge in Hagen eingegangen. Schwer bewaffnete Polizisten umstellten daraufhin das Gotteshaus. Eine Hundertschaft war im Einsatz, der Bereich um das Gebäude war weiträumig abgesperrt.

Im Zusammenhang mit den mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlagsplänen wurde ein Haftbefehl gegen den damals 16-jährigen Angeklagten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in einer Jugendeinrichtung. Für das Verfahren sind zunächst Termine bis Ende April angesetzt.

J.M.Gillet--JdB