Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf ab sofort nicht bei Wahlen antreten
01.01.1970
Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen darf wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete künftig nicht bei Wahlen antreten. Diese Strafe trete umgehend in Kraft, urteilte die Richterin am Montag in Paris. Dies bedeutet, dass das Verbot auch im Fall einer Berufung zunächst weiter bestehen bleibt, und sich Le Pens Aussichten deutlich verringern, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten zu können.