Urteil: Land Hessen muss für Miete des Impfzentrums in Frankfurt aufkommen
Für die Mietkosten des Impfzentrums in den Messehallen in Frankfurt am Main muss das Land Hessen aufkommen. Die Stadt Frankfurt muss die entstandenen Kosten von 2,5 Millionen Euro nicht begleichen, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Demnach hat sie keinen beherrschenden Einfluss an der Messegesellschaft (Az.: 5 K 3054/21.F).
Die zuständigen hessischen Ministerien hatten alle Gemeinden und Städte dazu aufgefordert, jeweils mindestens ein Impfzentrum zu errichten. Zwischen Dezember 2020 und Ende März 2022 entstanden im Frankfurter Impfzentrum Mietkosten in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Betreiberin des Impfzentrums war eine Tochtergesellschaft der Messe Frankfurt.
Laut des Einsatzbefehls sollte das Land die Kosten für die Impfzentren tragen. Ausgenommen davon seien laut Gesetz Betriebe, bei denen Kommunen einen "beherrschenden Einfluss" haben. Das Land und die Stadt stritten darüber, wer nun diesen behrrschenden Einfluss besitzt und wer daher die Kosten zu tragen hat.
Die Richter entschieden, dass die Messe zu 60 Prozent der Stadt gehört und das Land zu 40 Prozent daran beteiligt ist. Trotzdem hat die Stadt keinen "beherrschenden Einfluss". Laut Gesellschaftsvertrag müssen für Beschlüsse jeweils 75 Prozent der abgegebenen Stimmen vorhanden sein.
Mit einer Beteiligung von 60 Prozent kann die Stadt alleine jedoch keine Entscheidungen treffen. Stadt und Land können also nur zusammen handeln. Daher hat die Stadt keinen beherrschenden Einfluss.
D.Verheyen--JdB