Journal De Bruxelles - Ärztekammer: Nächste Bundesregierung muss Cannabis-Legalisierung zurücknehmen

Börse
DAX -0.38% 19909.14
MDAX -0.45% 25589.06
TecDAX -1.03% 3417.15
Euro STOXX 50 -0.61% 4869.28
Goldpreis -0.61% 2616 $
SDAX -0.08% 13711.33
EUR/USD -0.33% 1.039 $
Ärztekammer: Nächste Bundesregierung muss Cannabis-Legalisierung zurücknehmen
Ärztekammer: Nächste Bundesregierung muss Cannabis-Legalisierung zurücknehmen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Ärztekammer: Nächste Bundesregierung muss Cannabis-Legalisierung zurücknehmen

Die Bundesärztekammer hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen. "Die gesetzlichen Regelungen zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurück zunehmen", heißt es in einem Positionspapier der Kammer zur Bundestagswahl, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag berichtete. Die Kammer empfiehlt zudem die Einführung einer Zuckersteuer und ein Werbeverbot für gesundheitsschädigende Produkte, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten.

Textgröße:

Kinder und Jugendliche müssten wirksam vor übermäßigem Konsum zucker- und fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden, begründet die Kammer ihre Forderung. Die Ärzteorganisation spricht sich weiter für höhere Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte aus, die Erlöse daraus sollten dann in das Gesundheitswesen fließen. Einweg-E-Zigaretten und Aromastoffe in E-Zigaretten sollten ganz verboten werden.

Für das Gesundheitswesen fordert die Kammer unter anderem eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten. Konkret wird laut RND vorgeschlagen, dass Patientinnen und Patienten immer zuerst zu ihrem "Primärarzt" gehen, der dann die Weiterbehandlung koordinieren und Überweisungen ausstellen solle. Als "Primärarzt" komme der Hausarzt oder bei chronisch Kranken auch ein entsprechender Facharzt in Frage.

Als Anreiz für die Versicherten schlägt die Ärztekammer unter anderem "attraktive Krankenkassen-Wahltarife" vor. Verlangt wird zudem, den Einfluss von Finanzinvestoren bei Arztpraxen zu begrenzen. "Die unzulässige Einflussnahme von Dritten muss durch entsprechende gesetzliche Regulierungen verhindert werden", zitiert der RND weiter aus dem Positionspapier.

Die mittlerweile zerbrochene Ampel-Regierung hat Cannabis zum 1. April teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das aus seinem Haus stammende Cannabis-Gesetz erst kürzlich verteidigt; die Union hingegen erneut ankündigt, das Gesetz rückgängig machen zu wollen. Ein neuer Bundestag soll nach dem Ampel-Aus am 23. Februar gewählt werden.

J.F.Rauw--JdB