Journal De Bruxelles - 18 Monate Haft für französische Jäger nach tödlichem Unfall gefordert

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18 Monate Haft für französische Jäger nach tödlichem Unfall gefordert
18 Monate Haft für französische Jäger nach tödlichem Unfall gefordert / Foto: Valentine CHAPUIS - AFP/Archiv

18 Monate Haft für französische Jäger nach tödlichem Unfall gefordert

Ein junger Mann war in Südfrankreich auf seinem eigenen Grundstück von einem Jäger erschossen worden - nun hat die Staatsanwaltschaft für den Todesschützen 18 Monate Haft, davon sechs ohne Bewährung, gefordert. "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke, (...) es tut mir leid", sagte der 35 Jahre alte angeklagte Jäger am Donnerstag vor dem Gericht im südfranzösischen Cahors.

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Der Todesschütze räumte ein, sein Ziel "nicht eindeutig identifiziert" zu haben. Er sei eigentlich überzeugt gewesen, auf ein Wildschwein zu schießen. Der Fall vom Dezember 2020 hatte die Debatte über eine Verschärfung der Jagdvorschriften in Frankreich neu angefacht.

Der 25 Jahre alte Morgan Keane war in einem kleinen Ort im Département Lot durch einen Fehlschuss getötet worden, als er auf seinem Grundstück Bäume beschnitt. Die Kugel traf ihn im Oberkörper.

Der Vorsitzende Richter erinnerte vor Gericht daran, dass es bislang keine landesweit geltenden Sicherheitsvorschriften für die Jagd gebe. Der Anwalt eines Nebenklägers, der in derselben Gegend aufgewachsen war, erwähnte vor Gericht eine Kindheitserfahrung: Er habe als Kind im Wald immer gesungen, um Jäger auf sich aufmerksam zu machen. "Dieses Gefühl der Bedrohung, das ist doch nicht normal", sagte er.

Freunde des Getöteten hatten eine Gruppe gebildet, um Jagdunfälle besser zu dokumentieren und schärfere Regeln zu fordern. Sie setzen sich unter anderem für ein Jagdverbot an Sonntagen und mittwochs ein, wenn viele Kinder in Frankreich frei haben.

Neben dem Todesschützen, der erst wenige Monate zuvor seinen Jagdschein bekommen hatte, ist auch der Vorsitzende des örtlichen Jagdvereins angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mangelhafte Organisation der Wildschweinjagd vor und forderte für ihn ebenfalls 18 Monate Haft, davon sechs ohne Bewährung. Beide Männer sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft bleibt deutlich hinter der möglichen Höchststrafe zurück, die bei drei Jahren Haft liegt. Sie forderte zudem ein lebenslanges Jagdverbot für beide Angeklagte. Das Urteil soll am 12. Januar bekannt gegeben werden.

Die französische Regierung will für Jäger bis Ende des Jahres dieselbe Promillegrenze wie für das Autofahren einführen. Im Gespräch sind auch ein Jagdverbot an Sonntagnachmittagen und ein landesweites Verbot, zur Seite zu schießen.

K.Laurent--JdB