Journal De Bruxelles - Ermittlungen gegen fünf Verdächtige aus Umfeld von insolventem Flughafen Frankfurt-Hahn

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Ermittlungen gegen fünf Verdächtige aus Umfeld von insolventem Flughafen Frankfurt-Hahn
Ermittlungen gegen fünf Verdächtige aus Umfeld von insolventem Flughafen Frankfurt-Hahn

Ermittlungen gegen fünf Verdächtige aus Umfeld von insolventem Flughafen Frankfurt-Hahn

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach eigenen Angaben gegen fünf Verdächtige aus dem Umfeld des insolventen Flughafens Frankfurt-Hahn. Die Ermittlungen richteten sich gegen vier Verantwortliche von insgesamt sechs Gesellschaften, die an dem Flughafen tätig waren und einen weiteren Verdächtigen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue, des Subventionsbetrugs und der Insolvenzverschleppung. Die Höhe des verursachten Schadens kann demnach noch nicht beziffert werden.

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Die vier Beschuldigten, die für die am Flughafen ansässigen Gesellschaften tätig waren, sollen laut der Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Vermögensbetreuungspflichten in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt und den Gesellschaften so einen finanziellen Schaden zugefügt haben. Drei der vier Verdächtigen sollen Einnahmen der Gesellschaften abgezweigt und für eigene Zwecke verwendet haben.

Zudem sollen sie auch Scheinrechnungen bezahlt haben, obwohl ihnen klar gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen vorausgegangen waren. Die Gesamthöhe des Schadens, der durch den Tatbestand der Untreue entstanden sein soll, wurde von der Anklagebehörde noch nicht beziffert.

Weil sich die mutmaßliche Untreue auch auf das Betriebsergebnis der betroffenen Gesellschaften ausgewirkt haben soll, besteht auch der Verdacht des Subventionsbetrugs: Mindestens 400.000 Euro an Subventionen soll das Land Rheinland-Pfalz auf Basis der mutmaßlich falschen Betriebsergebnisse an Subventionen gewährt haben.

Drei der Beschuldigten sollen darüber hinaus für die Beantragung der Insolvenz der Gesellschaften zuständig gewesen seien. Im Sommer und Herbst 2021 sollen die Verdächtigen jedoch nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit den entsprechenden Antrag gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb auch wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.

E.Heinen--JdB