Journal De Bruxelles - Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Dreifachmord in Niedersachsen

Börse
DAX 0.74% 19146.17
SDAX 0.2% 13246.88
MDAX -0.52% 25868.27
Euro STOXX 50 0.55% 4755.83
TecDAX 0.34% 3329.06
EUR/USD -0.67% 1.0476 $
Goldpreis -0.14% 2671.2 $
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Dreifachmord in Niedersachsen
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Dreifachmord in Niedersachsen

Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Dreifachmord in Niedersachsen

In einem Prozess um einen Dreifachmord an einer Mutter und ihren beiden Kindern im niedersächsischen Bispingen ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in Lüneburg sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 35-Jährige die Taten im Mai vergangenen Jahres verübt hatte. Bei den drei Opfern handelte es sich um seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder.

Textgröße:

Die Richter sprachen den Angeklagten des dreifachen Mordes schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Vergewaltigung. Er hatte seine Opfer erdrosselt, vorangegangen war ein Streit zwischen ihm und seiner Partnerin. Nach der Auseinandersetzung kehrte er nachts in deren Wohnung zurück, wo er die Frau und ihren vierjährigen Sohn tötete. Dann vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Tochter.

Das Gericht erkannte nach Angaben der Sprecherin außerdem auf die sogenannte besondere Schwere der Schuld, was eine theoretisch mögliche vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Zusätzlich wurde zudem eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit entsprach das Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte lediglich die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Frage gestellt. Der Angeklagte hatte sich im Verfahren nicht geäußert.

Die Mutter und ihr kleiner Sohn waren damals am nächsten Tag tot in der Familienwohnung entdeckt worden. Die Tochter war zunächst verschwunden, ihre Leiche wurde zwei Tage später an einem Feldweg gefunden. Der Angeklagte war bereits direkt nach dem Verbrechen unter Verdacht geraten und in Untersuchungshaft genommen worden.

W.Dupont--JdB