Journal De Bruxelles - Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April

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Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April
Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April / Foto: Arne Dedert - POOL/AFP/Archiv

Entscheidung über Einstellung von Prozess um WM-Sommermärchen wohl am 30. April

Die Entscheidung über die Einstellung des Prozesses wegen Steuerhinterziehung beim sogenannten WM-Sommermärchen 2006 gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wird voraussichtlich am 30. April verkündet. Den Termin gab die Vorsitzende Richterin der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am Montag bekannt. Eine abschließende Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten stand demnach noch aus, strittig war etwa die Höhe einer möglichen Geldbuße.

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In dem bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Strafprozess geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als Sommermärchen bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Zwanziger soll als ehemaliger Präsident des Deutschen Fußballbunds (DFB) für seinen Verband falsche Steuererklärungen abgegeben haben, wodurch es zu Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe gekommen sein soll.

Konkret geht es laut Anklage um die steuerliche Verbuchung einer Zuwendung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an ein mit der Organisation der WM betrautes Komitee, die der DFB als Betriebsausgabe für eine WM-Gala steuermindernd geltend machte. Die Gala fand aber nicht statt. Laut Anklage diente die fragliche Zahlung der Rückführung eines Darlehens, das Komiteechef Franz Beckenbauer Jahre zuvor bei dem Unternehmer Robert-Louis Dreyfus privat aufgenommen hatte. Beckenbauer und Dreyfus starben inzwischen.

Das Gericht schlug Ende März eine Einstellung des Prozesses gegen Zwanziger vor. Als Auflage soll dieser demnach eine Geldbuße zugunsten eines guten Zwecks zahlen. Das entspricht den üblichen Abläufen im Fall der Einstellung von Strafverfahren. Über die Höhe der Geldbuße herrschte jedoch Uneinigkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft brachte eine Summe von 25.000 Euro ins Spiel, was Zwanzigers Verteidigung aber ablehnte.

Die Kammer schlug daraufhin als Kompromiss einen Betrag von 10.000 Euro vor. Auf dieser Basis wollten Staatsanwaltschaft und Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung weiter miteinander sprechen. Diese Gespräche sollen bis zu dem von Gericht genannten Termin am 30. April voraussichtlich beendet sein.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Summe von 25.000 Euro entspricht der Geldbuße, die der ursprünglich mitangeklagte ehemalige DFB-Präsident Wolfgang Niersbach bei der Einstellung des Verfahrens gegen sich im vorigen Jahr zahlten musste. Das Gericht hält nach eigenen Angaben eine niedrigere Geldbuße für Zwanziger für gerechtfertigt. Es begründet dies damit, dass dieser anders als Niersbach in dem Verfahren mit Ermittlern kooperiert habe.

In dem Steuerhinterziehungsprozess hatte es anfänglich drei Angeklagte gegeben - neben Zwanziger und Niersbach gehörte auch der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst Schmidt dazu. Das Verfahren gegen Schmid wurde krankheitsbedingt abgetrennt. Bei einer Einstellung des Verfahrens gegen Zwanziger wären keine Angeklagten mehr übrig. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber bereits an, in diesem Fall ein Bußgeldverfahren gegen den DFB wegen Steuerhinterziehung einleiten zu wollen.

A.Thys--JdB