Journal De Bruxelles - Verkehrsgerichtstag fordert Verbot von Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

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Verkehrsgerichtstag fordert Verbot von Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Verkehrsgerichtstag fordert Verbot von Mischkonsum von Cannabis und Alkohol / Foto: MARIO TAMA - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Verkehrsgerichtstag fordert Verbot von Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

Nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland fordert der Deutsche Verkehrsgerichtstag ein Verbot des Mischkonsums der Droge mit Alkohol bei der Führung von Kraftfahrzeugen. Der Gesetzgeber sollte aufgrund "der unvorhersehbaren Gefahren von Wechselwirkungen" in solchen Konstellationen im deutschen Straßenverkehrsgesetz eine "Nulltoleranz" festlegen, heißt es in den am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgelegten Expertenempfehlungen.

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Mit derselben Begründung sollten der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol nach Meinung der Fachleute in der Fahrerlaubnisverordnung künftig als ein Grund definiert werden, der die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich einschränkt. Der mit dem Thema befasste Arbeitskreis forderte darüber hinaus, die Aufklärungsarbeit zu den Risiken des Cannabiskonsums im Bereich der Verkehrssicherheit in Deutschland "erheblich zu intensivieren".

Der Verkehrsgerichtstag ist eine Konferenz, bei der Fachleute über aktuelle Probleme des Verkehrs-, Versicherungs- sowie Strafrechts beraten. Beteiligt sind unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Unternehmen. Ihre Empfehlungen der Arbeitskreise des Verkehrsgerichtstags beeinflussen später oftmals Debatten über Gesetzesänderungen in Deutschland.

Der Besitz und Anbau von Cannabis zum privaten Gebrauch wurde im vergangenen Jahr teilweise legalisiert. Es gelten allerdings zahlreiche Einschränkungen.

Der Verkehrsgerichtstag forderte am Freitag unter anderem auch eine bessere Regelung von Fahrgastrechten im Fall von Schienensersatzverkehr nach dem Ausfall von Bahnverbindungen. Unter anderem fehle bisher eine klare legale Definition von Schienenersatzverkehr. Es sollten zudem generell dieselben Rechte gelten, die auch die Eisenbahn-Fahrgastrechte-Verordnung vorsehe.

Das Thema habe "angesichts der aktuell verstärkten Bautätigkeit im deutschen Schienennetz" eine zunehmende Relevanz, betonte der für das Thema zuständige Arbeitskreis. Es werde unter anderem die Verankerung einer gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit sämtlicher Beteiligter bei der Organisation von Schienenersatzverkehren empfohlen. Dazu gehörten etwa Verkehrsunternehmen, die mit dem Ersatzverkehr beauftragte Firmen sowie die jeweiligen Kommunen.

R.Verbruggen--JdB