Journal De Bruxelles - Anklage: Frau soll in Berlin mit Verkauf russischer Immobilien betrogen haben

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Anklage: Frau soll in Berlin mit Verkauf russischer Immobilien betrogen haben
Anklage: Frau soll in Berlin mit Verkauf russischer Immobilien betrogen haben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Anklage: Frau soll in Berlin mit Verkauf russischer Immobilien betrogen haben

Weil sie mit dem Verkauf von russischen Immobilien in Berlin betrogen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft in der Bundeshauptstadt Anklage gegen eine 59-Jährige erhoben. Der Frau werden gemeinschaftliche Urkundenfälschung und schwerer Betrug vorgeworfen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sie soll zwischen September 2021 und Februar 2022 russische Immobilien in Berlin angeblich in Vollmacht der Russischen Föderation verkauft haben.

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Mit einem gesondert verfolgten Mitbeschuldigten soll sie geeignete Immobilien in Berlin identifiziert haben, die dem russischen Staat gehören und faktisch ungenutzt sind. Zusammen sollen sie den Abfluss der Einnahmen organisiert und die für den Verkauf notwendigen Unterlagen gefälscht haben. Dazu gehörten insbesondere vermeintliche Vollmachten des "administrativen Büros des Präsidenten der Russischen Föderation".

Sie soll einen gutgläubigen Dritten angeworben haben. Ihm habe die Frau glaubhaft gemacht, über gute Kontakte in höchste Kreise der russischen Behörden zu verfügen und selbst für den russischen Staat gearbeitet zu haben. Aus diesem Grund sei sie berechtigt, ihn mit dem Verkauf der Immobilien zu beauftragen.

Im September 2021 soll er eine Immobilie und drei zusammenhängende Grundstücke im Stadtteil Lichtenberg im Gesamtwert von 14 Millionen Euro verkauft haben. In beiden Fällen sollen die Täter das Geld erhalten haben.

Der Verkauf von drei weiteren Immobilien soll wegen des Beginns des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gescheitert sein. Nachdem der gutgläubige Mann von den mutmaßlichen Taten erfuhr, erstattete er das Geld von sich aus zurück. Über die Zulassung der Anklage muss das Berliner Landgericht entscheiden.

P.Claes--JdB