Journal De Bruxelles - Patient stirbt durch Morphium: Oberarzt in Bayern wegen Mordes angeklagt

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Patient stirbt durch Morphium: Oberarzt in Bayern wegen Mordes angeklagt
Patient stirbt durch Morphium: Oberarzt in Bayern wegen Mordes angeklagt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Patient stirbt durch Morphium: Oberarzt in Bayern wegen Mordes angeklagt

Die Staatsanwaltschaft im bayerischen Regensburg hat einen ehemaligen Oberarzt aus einem Krankenhaus im bayerischen Kelheim wegen Mordes angeklagt. Dem in Untersuchungshaft sitzenden 49 Jahre alten Mediziner werde vorgeworfen, einem 79 Jahre alten Patienten 2022 ohne medizinischen Grund Morphium verabreicht und ihn so getötet zu haben, teilte die Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit. Bei einer nicht genannten Zahl weiterer verdächtiger Todesfälle werde noch gegen den Mann ermittelt.

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Die Ermittlungen gegen den Mann liefen bereits seit Juli vergangenen Jahres, im April dieses Jahres wurde er in Untersuchungshaft genommen. Bei den weiteren verdächtigen Todesfällen hatten den Angaben zufolge Mitarbeiter der Intensivstation diese als bedenklich eingestuft. Diese Fälle seien Gegenstand noch laufender Ermittlungen.

Beim angeklagten Fall soll der Arzt am 8. Juli 2022 bei dem Patienten die bisherigen Medikamente abgesetzt und die intravenöse Injektion von Morphium angeordnet haben. Danach soll der damalige Oberarzt selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass dies zum Tod führen musste - bereits am Tag nach der Erhöhung der Dosierung starb der Patient.

Der Staatsanwaltschaft zufolge war bei den Ermittlungen die Frage, ob die Umstellung der kurativen Behandlung des Patienten auf eine palliative Versorgung medizinisch indiziert war. Ein Gutachten der rechtsmedizinischen Abteilung der Ludwig-Maximilians-Universität München sah keinen Anlass für die Umstellung auf eine palliative Behandlung.

Der Oberarzt gab während der Ermittlungen an, sich an den Vorfall nicht erinnern zu können. Er ließ aber zwei medizinische Sachverständigengutachten vorlegen, die zu dem Ergebnis kamen, dass eine palliative Versorgung gerechtfertigt gewesen sei.

R.Verbruggen--JdB