Journal De Bruxelles - Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest

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Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest
Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Bundesanwaltschaft nimmt Unterstützer von Linksextremisten um Lina E. fest

Die Bundesanwaltschaft hat einen seit Jahresbeginn per Haftbefehl gesuchten mutmaßlichen Linksextremisten aus dem Umfeld der verurteilten Linksextremistin Lina E. festnehmen lassen. Thomas J. sei am Montag durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen in Berlin festgenommen worden, teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag in Karlsruhe mit.

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Bei ihm bestehe der dringende Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung. Er sollte noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Die Karlsruher Ermittler gehen nach Angaben einer Sprecherin der Behörde davon aus, dass J. nicht Mitglied, sondern nur Unterstützer der Gruppe um E. war. In dieser Rolle soll er sich deren Mitgliedern und anderen Linksextremisten als Kampftrainer zur Verfügung gestellt haben. Er soll mindestens ein Training veranstaltet haben.

Außerdem soll er im Oktober vor fünf Jahren an einem Überfall auf eine als Treffpunkt von Neonazis geltende Gaststätte im thüringischen Eisenach beteiligt gewesen sein. Dabei soll J. mit anderen in die Gaststätte eingedrungen sein und dort Inventar zerstört haben.

Außerdem soll er mitgeholfen haben, den Inhaber und die Besucher der Gaststätte zu attackieren. Für einen weiteren geplanten Überfall war J. den Erkenntnissen zufolge als Teil des Angriffskommandos vorgesehen.

E. und drei weitere Linksextremisten wurden im Mai vergangenen Jahres vom sächsischen Oberlandesgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die damals 28-jährige E. erhielt fünf Jahre und drei Monate Gefängnis. Die Gruppe war dem Urteil zufolge an mehreren Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

S.Vandenberghe--JdB