Journal De Bruxelles - Anschläge auf Wohnhaus in Niedersachsen: Eigentümer soll Rocker beauftragt haben

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Anschläge auf Wohnhaus in Niedersachsen: Eigentümer soll Rocker beauftragt haben
Anschläge auf Wohnhaus in Niedersachsen: Eigentümer soll Rocker beauftragt haben / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Anschläge auf Wohnhaus in Niedersachsen: Eigentümer soll Rocker beauftragt haben

Nach zwei Brandanschlägen auf ein Wohnhaus in Peine in Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft mehrere Männer unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Unter den sechs Beschuldigten befinden sich auch der 36-jährige Eigentümer des Gebäudes sowie Verdächtige aus dem Umfeld einer Rockergruppierung, wie die Anklagebehörde in Hildesheim am Dienstag mitteilte. Der Eigentümer soll mehrere Männer mit den Brandanschlägen beauftragt haben, um die Hausbewohner zu vertreiben.

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Laut Staatsanwaltschaft wollte der Eigentümer seine Immobilie abreißen und das Grundstück mit "lukrativen Mehrparteienhäusern" bebauen. Die Mieter verweigerten aber den Auszug. Über zwei ebenfalls beschuldigte Männer nahm er demnach Kontakt zu einem 35-jährigen Mitglied einer Rockervereinigung aus Hannover auf, der die Ausführung der Brandanschläge gegen Bezahlung an einen 51-jährigen Anwärter seiner kriminellen Vereinigung weiterreichte.

Im März sowie Mai diesen Jahres soll der 51-Jährige nach Erkenntnissen der Ermittler dann jeweils gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten nachts sogenannte Molotowcocktails gegen die Hausfassade beziehungsweise durch Fenster ins Innere des Gebäudes geworfen haben. In beiden Fällen konnten Bewohner oder Passanten die Brandsätze löschen. Im zweiten Fall erlitten zwei Bewohner der betroffenen Wohnung allerdings eine Rauchgasvergiftung.

Die Staatsanwaltschaft klagte die mutmaßlich direkt mit der Ausführung der Brandanschläge betrauten Verdächtigen je nach Beteiligung wegen versuchten Mordes, versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie gefährlicher Körperverletzung an. Die übrigen Beschuldigten, darunter der Hauseigentümer und der 35-jährige mutmaßliche Rocker, sollen sich nach dem Willen der Behörde wegen Anstiftung zu diesen Taten vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Es muss nun über die Eröffnung eines Prozesses entscheiden.

I.Servais--JdB