Journal De Bruxelles - Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn aus medizinischen Gründen ausgesetzt

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Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn aus medizinischen Gründen ausgesetzt
Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn aus medizinischen Gründen ausgesetzt / Foto: Ronny HARTMANN - AFP

Dieselskandal: Prozess gegen Winterkorn aus medizinischen Gründen ausgesetzt

Der Strafprozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn ist aus gesundheitlichen Gründen bis auf weiteres ausgesetzt worden. Winterkorn werde "mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein", an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit. Das habe ein angeordnetes medizinisches Gutachten zur Frage der Reise- und Verhandlungsfähigkeit des 77-Jährigen ergeben.

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Die zuständige Kammer habe daher die Hauptverhandlung "ausgesetzt und alle anberaumten Fortsetzungstermine aufgehoben". Nun werde eine Neuansetzung der Hauptverhandlung für den Zeitraum des ersten Quartals 2025 geprüft, hieß es weiter.

Das Gericht hatte vergangene Woche zwei in dem Prozess angesetzte Termine aufgehoben, nachdem es über einen "Unfall" Winterkorns "im häuslichen Umfeld" informiert worden war. Demnach befand sich der frühere VW-Chef nach dem Unfall in stationärer Behandlung. Das Gericht ordnete daraufhin das medizinische Gutachten an.

Der Prozess gegen Winterkorn im Dieselskandal hatte Anfang September begonnen. Als Prozessbeginn war ursprünglich bereits Februar 2021 geplant gewesen, Winterkorn erwirkte jedoch eine Verschiebung aus gesundheitlichen Gründen. Dem damaligen Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Skandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen.

Winterkorn war von 2007 bis 2015 VW-Chef und trat im Zuge des Abgasskandals zurück. Das Unternehmen musste damals nach Ermittlungen von US-Behörden einräumen, in Millionen Dieselfahrzeugen weltweit eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. So wurden die Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand eingehalten, nicht aber im realen Betrieb auf der Straße. Die Fahrzeuge hätten nicht zugelassen werden dürfen.

Winterkorn hatte am zweiten Prozesstag im September umfassend ausgesagt. Dabei stritt er ab, vor dem öffentlichen Bekanntwerden vom Einsatz der Betrugssoftware gewusst zu haben.

W.Wouters--JdB