Journal De Bruxelles - Prozess wegen Mordes an Sexualpartner in Berlin begonnen

Börse
SDAX -0.53% 14135.98
Euro STOXX 50 -1.11% 5011.86
TecDAX -0.89% 3416.08
DAX -0.76% 19325.83
MDAX -0.71% 27017.07
Goldpreis -0.24% 2661.7 $
EUR/USD 0.05% 1.1174 $
Prozess wegen Mordes an Sexualpartner in Berlin begonnen
Prozess wegen Mordes an Sexualpartner in Berlin begonnen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Prozess wegen Mordes an Sexualpartner in Berlin begonnen

Weil er einen Mann ermordet haben soll, bei dem er vorübergehend wohnte, muss sich ein 35-Jähriger seit Montag vor dem Berliner Landgericht verantworten. Artur W. soll im November erst den anderen Mann in dessen Wohnung im Ortsteil Marzahn erstickt und dann Handy und EC-Karte seines Opfers gestohlen haben. Danach soll er in die Wohnung der Tante des Getöteten eingebrochen sein.

Textgröße:

W. soll mit seinem späteren Opfer gegen Geld eine sexuelle Beziehung unterhalten haben. Der später Getötete soll ihm Geld geliehen und eine Frist für die Rückzahlung gesetzt haben. Diese soll er damit verknüpft haben, dass W. bei rechtzeitiger Rückzahlung seiner Schulden noch bis Dezember bei ihm wohnen dürfe.

Die Anklage wirft dem 35-Jährigen vor, den anderen Mann am 27. November 2023 erst mit einem Faustschlag gegen die Schläfe überwältigt zu haben, als dieser schon im Bett lag. Danach soll er ihm ein Kissen ins Gesicht gepresst und zusätzlich Druck auf seinen Hals ausgeübt haben. W. habe getötet, um die Wohnung seines Opfers ungehindert nach Wertgegenständen durchsuchen zu können.

Um seine Spuren zu verwischen, soll er den Kopf des Getöteten mit Chlorreiniger übergossen haben. Neben Handy und EC-Karte habe er auch den Ersatzschlüssel für die Wohnung der Tante mitgenommen, die im selben Haus lebt. Er sei gegen Mitternacht in die Wohnung der 86-Jährigen gegangen.

Als die Frau ihn gehört habe und in den Flur gekommen sei, habe W. ihr Mund und Nase zugehalten, sie in Richtung Wohnzimmer gestoßen und Geld gefordert. Die Frau habe ihm ihren Geldbeutel gegeben. Mit Bargeld in Höhe von etwa 115 Euro sei der Angeklagte dann weggelaufen.

Einige Tage später wurde er festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Er ist nun wegen Mordes, Raubs mit Todesfolge, räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Das Landgericht setzte insgesamt acht Verhandlungstage bis Anfang Dezember an.

J.M.Gillet--JdB