Neuer Prozess um Missbrauch in Goslar: Mutter und Stiefvater freigesprochen
In einem neuen Strafprozess um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch in einer Familie im niedersächsischen Goslar hat das Landgericht Braunschweig die beiden Angeklagten freigesprochen. Nach Angaben einer Sprecherin sah es die zuständige Kammer am Donnerstag als erwiesen an, dass die von einer jungen Frau gegen ihre leibliche Mutter und ihren Stiefvater erhobenen Vorwürfe nicht zutrafen. Die Angeklagten seien daher aus "tatsächlichen Gründen" freizusprechen gewesen.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, die sich in ihren Plädoyers nach der Beweisaufnahme ebenfalls für Freisprüche eingesetzt hatten. In einem ersten Prozess waren die Mutter und der Stiefvater von einer anderen Lammer des Landgerichts in Braunschweig zu Haftstrafen von neuneinhalb sowie 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, die Mutter zudem zu anschließender Sicherungsverwahrung.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung allerdings im April in einem von den Angeklagten angestrengten Revisionsverfahren auf. Die Würdigung der Beweise in dem Verfahren halte einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht stand, erklärte der BGH damals. Das Landgericht müsse neu verhandeln.
In dem Fall ging es um den Verdacht schwerster Misshandlungen. Mutter und Stiefvater sollten die junge Frau demnach in Goslar im Jahr 2021 über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg mehrfach vergewaltigt, misshandelt und verletzt haben.
Ursprünglich stand auch der Vorwurf der Verabredung zum Mord im Raum. Demnach hatten die Beschuldigten ihr Opfer mit Tabletten töten und dies wie einen Suizid wirken lassen wollen. Daran hatte das Landgericht schon im ersten Prozess Zweifel. Es sah dies nicht als erwiesen an.
Die Anklagen stützten sich maßgeblich auf Angaben des mutmaßlichen Opfers, Medienberichten zufolge äußerten ein Gutachter und mehrere damals mit den Ermittlungen betraute Polizisten vor Gericht massive Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit. Demnach wurde vor dem Urteil und den Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit noch ein weiteres Gutachten verlesen.
R.Verbruggen--JdB