Journal De Bruxelles - Bundesanwaltschaft: Anklage gegen IS-Anhänger wegen Anschlagsplanung in Schweden

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Bundesanwaltschaft: Anklage gegen IS-Anhänger wegen Anschlagsplanung in Schweden
Bundesanwaltschaft: Anklage gegen IS-Anhänger wegen Anschlagsplanung in Schweden / Foto: Jonathan NACKSTRAND - AFP/Archiv

Bundesanwaltschaft: Anklage gegen IS-Anhänger wegen Anschlagsplanung in Schweden

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche IS-Anhänger erhoben, die einen Anschlag am schwedischen Parlament geplant haben sollen. Dies teilte die oberste Anklagebehörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die beiden afghanischen Staatsbürger Ibrahim M. G. und Ramin N. waren Mitte März im Raum Gera in Thüringen festgenommen worden. Sie sollen seit spätestens 2023 der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anhängen.

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M. G. soll sich im August 2023 von Deutschland aus dem IS-Ableger Islamischer Staat Provinz Chorasan (ISPK) angeschlossen haben. Als Reaktion auf Koranverbrennungen in Schweden und anderen skandinavischen Ländern soll der ISPK M. G. mit einem Anschlag in Europa beauftragt haben. Dieser soll dann zusammen mit dem anderen Angeschuldigten N. geplant haben, am Parlament in Stockholm Polizisten und andere Menschen zu erschießen.

In enger Absprache mit ISPK-Funktionären hätten sie bereits konkrete Vorbereitungen getroffen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Insbesondere hätten sie im Internet zu den örtlichen Verhältnissen rund um den möglichen Tatort recherchiert. Sie sollen auch mehrmals versucht haben, sich Waffen zu beschaffen, was aber nicht geklappt habe.

Bereits zuvor sollen M. G. und N. in Deutschland rund 2000 Euro an Spenden für den IS in Nordsyrien gesammelt haben. Diese hätten sie dem IS über Mittelsmänner zukommen lassen.

M. G. werden nun die Mitgliedschaft und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. N. wird der Unterstützung beschuldigt. Beiden wirft die Bundesanwaltschaft außerdem vor, sich zu einem Verbrechen verabredet und gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Sie sitzen seit Mitte März in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Thüringer Oberlandesgericht in Jena.

T.Peeters--JdB