Journal De Bruxelles - Ankläger bereit zu Verschiebung von Strafmaßverkündung in Trump-Prozess

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Ankläger bereit zu Verschiebung von Strafmaßverkündung in Trump-Prozess
Ankläger bereit zu Verschiebung von Strafmaßverkündung in Trump-Prozess / Foto: POOL - GETTY IMAGES/AFP

Ankläger bereit zu Verschiebung von Strafmaßverkündung in Trump-Prozess

Im Schweigegeldprozess gegen den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump hat sich die Staatsanwaltschaft einverstanden erklärt, die Entscheidung über eine mögliche Verschiebung der Strafmaßverkündung dem zuständigen Richter zu überlassen. In einem am Montag veröffentlichten Schreiben an Richter Juan Merchan erklärten die New Yorker Staatsanwälte, sie würden "den angemessenen Zeitplan für die Zeit nach dem Verfahren dem Gericht überlassen". Die Anklage sei "bereit, zu jedem vom Gericht festgesetzten Termin zur Strafmaßverkündung zu erscheinen".

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Trump war am 30. Mai von einer New Yorker Jury in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, per Fälschung von Geschäftsdokumenten eine vor der Wahl 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuscht zu haben. Der 78-Jährige ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.

Der Richter hatte das Strafmaß im Schweigegeldprozess noch nicht verkündet, da der frühere US-Präsident in einem weiteren Verfahren die Annullierung des Schuldspruchs beantragt hatte. Der Termin zur Strafmaßverkündung war bislang für den 18. September angesetzt.

Trumps Anwälte ersuchten Richter Merchan jedoch vergangene Woche, den Termin bis nach der Präsidentschaftswahl am 5. November zu verschieben. Trumps Anwalt Todd Blanche argumentierte, dass der Termin dem Ex-Präsidenten nicht genug Zeit gebe, um womöglich Berufung in einem weiteren Verfahren gegen die Entscheidung einzulegen.

Die Justiz hatte die Strafmaßverkündung zuvor bereits einmal verschoben, da ein Urteil des Obersten Gerichts von Anfang Juli zugunsten einer Teil-Immunität für Präsidenten entschieden und damit dem in diverse rechtliche Auseinandersetzungen verstrickten Trump partielle Immunität gewährt hatte. Diese Immunitätsentscheidung hat generell die Ungewissheit über den Fortgang der strafrechtlichen Verfahren gegen Trump vergrößert.

Eine Haftstrafe für den 78-Jährigen, der bei der Präsidentschaftswahl im November gegen die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris antritt, gilt als unwahrscheinlich. Da Trump zum ersten Mal strafrechtlich verurteilt wurde und es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelt, erwarten Experten eine Bewährungs- oder Geldstrafe. Trumps Anwälte wollen aber eine komplette Annullierung des Schuldspruchs erreichen.

O.Leclercq--JdB