Journal De Bruxelles - Anklage gegen Berliner Jugendamtsmitarbeiterin wegen hakenkreuzähnlichen Tattoos

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Anklage gegen Berliner Jugendamtsmitarbeiterin wegen hakenkreuzähnlichen Tattoos
Anklage gegen Berliner Jugendamtsmitarbeiterin wegen hakenkreuzähnlichen Tattoos / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Anklage gegen Berliner Jugendamtsmitarbeiterin wegen hakenkreuzähnlichen Tattoos

Wegen eines dem Hakenkreuz ähnelnden Tattoos hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin erhoben. Der 37-jährigen Frau werde wegen ihrer offen getragenen Tätowierung mit einem sogenannten Swastika-Symbol das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.

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Die 37-jährige Frau arbeitet demnach beim Jugendamt Prenzlauer Berg. Die Mitarbeiterin soll 2021 bei mehreren beruflichen Terminen das Swastika-Symbol an ihrem Unterarm offen getragen haben. Dies geschah den Vorwürfen zufolge bei zwei Teamsitzungen des Jugendamts, einer Besprechung bei der Jugendamtsdirektion und einer Sitzung vor dem Familiengericht in Pankow. Auch in einer Raucherecke des Jugendamts soll sie das Tattoo nicht verdeckt getragen haben. Dass das Symbol einem Hakenkreuz täuschend ähnlich sieht, soll ihr bewusst gewesen sein.

U.Dumont--JdB