Immobiliengeschäfte: Erfolg für Bushido in Rechtsstreit mit Berliner Clanchef
Der Rapper Bushido kann seine Immobiliengeschäfte in Brandenburg ohne seinen ehemaligen Geschäftspartner Arafat A.-C. führen. Der Ausschluss des Berliner Clanchefs durch den Musiker sei rechtens gewesen, weil A.-C. unerlaubt 180.000 Euro vom Konto der gemeinsamen GbR abgehoben habe, urteilte das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel am Mittwoch. Diese Abhebung sei nicht von Bushido autorisiert gewesen, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Die GbR war für den Erwerb mehrerer Wohnhäuser im brandenburgischen Rüdersdorf gegründet worden. Nach dem nun durch das Oberlandesgericht bestätigten Ausschluss von A.-C. muss dieser nun einer Berichtigung des Grundbruchs zugunsten Bushidos zustimmen, wie die Sprecherin sagte. Im Gegenzug bekommt A.-C. die Hälfte des Werts ausbezahlt, nämlich rund 1.050.000 Euro. Zudem wird er von den Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft befreit.
J.F.Rauw--JdB