Journal De Bruxelles - Nach Warnung in sozialen Medien: Obdachloser von Mob durch Rostock gejagt

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Nach Warnung in sozialen Medien: Obdachloser von Mob durch Rostock gejagt
Nach Warnung in sozialen Medien: Obdachloser von Mob durch Rostock gejagt / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Nach Warnung in sozialen Medien: Obdachloser von Mob durch Rostock gejagt

Ein 26-jähriger Obdachloser ist von einem Mob durch den Rostocker Stadtteil Lichtenhagen gejagt worden. Etwa 20 bis 30 Menschen sollen den Deutschen am Donnerstagabend vor sich hergetrieben haben, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Offenbar war vor dem Mann in verschiedenen sozialen Medien gewarnt worden.

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Etwa acht Beschuldigte sollen den 26-Jährigen mit Schlägen und Tritten angegriffen haben. Eine Frau versuchte laut Polizei zunächst, die Verfolgungsjagd durch Rufe zu beenden. Als dies misslang, fuhr sie mit ihrem Auto auf die Gruppe zu, um den 26-Jährigen zu retten. Dabei bremste sie zu spät und verletzt einen 15-jährigen Angreifer am Arm.

Als wenig später ein Streifenwagen eintraf und die Beamten den 26-Jährigen von den Angreifern wegführen wollten, versuchte die Frau, die Polizisten daran zu hindern - ohne Erfolg. Der Verfolgte, der den Angaben zufolge keinen festen Wohnsitz hat und polizeibekannt ist, wurde zur Klärung ins Polizeirevier gebracht. Später begab er sich in ärztliche Behandlung.

Vor Ort stellte die Polizei zwei 15-jährige Deutsche fest, die nach ersten Erkenntnissen zu den Angreifern gehörten. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung ein. Gegen die Frau wird wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ermittelt.

Laut Polizei verunsichert der Mann vermutlich sowohl Kinder als auch teilweise Erwachsene durch sein äußeres Erscheinungsbild. In verschiedenen sozialen Netzwerken und Messengerdiensten kursierten Hinweise darauf, dass der 26-Jährige Kinder angesprochen haben solle, erklärte die Polizei. In diesem Zusammenhang werde bereits ermittelt.

Die Ermittler verwiesen darauf, dass das Weiterleiten von Nachrichten, Aufrufen oder Aufforderungen zur Selbstjustiz strafbar sein kann. Zeugenaussagen und Ermittlungen gehörten in die Hände von Polizei und Justiz. Offenbar kursieren auch Bilder von privaten Überwachungskameras und Videos von dem Mann. Auch sein angeblicher Name wird verbreitet.

Y.Callens--JdB