Journal De Bruxelles - EU-Kommission billigt Kauf von "World of Warcraft"-Entwickler durch Microsoft

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EU-Kommission billigt Kauf von "World of Warcraft"-Entwickler durch Microsoft
EU-Kommission billigt Kauf von "World of Warcraft"-Entwickler durch Microsoft / Foto: Pau BARRENA - AFP/Archiv

EU-Kommission billigt Kauf von "World of Warcraft"-Entwickler durch Microsoft

Der US-Softwarekonzern Microsoft hat eine wichtige Hürde für den Kauf des Videospielentwicklers Activision Blizzard genommen: Die EU-Kommission billigte die Übernahme des Entwicklers bekannter Spiele wie "Call of Duty" und "World of Warcraft" am Montag in Brüssel unter Auflagen. In Großbritannien und den USA stößt das Geschäft im Umfang von knapp 69 Milliarden US-Dollar (rund 64 Milliarden Euro) dagegen auf Widerstand.

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Die EU-Kommission sieht ihre ursprünglichen Wettbewerbsbedenken "in vollem Umfang ausgeräumt", sofern Microsoft seine Zusagen einhält. Die Zugeständnisse gewährleisteten "eine erhebliche Verbesserung für den Bereich des Streamens von Spielen über die Cloud", also ausgelagerte Server, betonte die Kommission.

Durch die Übernahme soll das weltweit drittgrößte Videospiel-Unternehmen entstehen. Microsoft ist auf dem Videospielmarkt vor allem mit seiner Konsole Xbox vertreten.

Microsoft wäre nach den eigenen Zusagen laut EU-Kommission "nicht in der Lage, konkurrierende Konsolenanbieter und Spiele-Abonnementdienste im Wettbewerb zu beeinträchtigen". Im November hatten die europäischen Wettbewerbshüter Microsoft zunächst vorgeworfen, gegen konkurrierende Vertreiber von Videospielen "eine Abschottungsstrategie zu verfolgen" - etwa gegen Sony und seine PlayStation.

Die britische Wettbewerbsbehörde (CMA) hatte den Kauf von Activision Blizzard dagegen Ende April blockiert. Es sei zu befürchten, dass der Zusammenschluss "zu weniger Innovation und weniger Auswahl für britische Spieler" im Bereich des Cloud-Gamings führe, erklärte die CMA. Die US-Verbraucherschutzbehörde FTC hatte bereits im Dezember eine Klage gegen den Deal angekündigt.

W.Dupont--JdB