Journal De Bruxelles - Urteil gegen simbabwische Autorin wegen "Anstiftung zur Gewalt" aufgehoben

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Urteil gegen simbabwische Autorin wegen "Anstiftung zur Gewalt" aufgehoben
Urteil gegen simbabwische Autorin wegen "Anstiftung zur Gewalt" aufgehoben / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Urteil gegen simbabwische Autorin wegen "Anstiftung zur Gewalt" aufgehoben

Die mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnete simbabwische Autorin und Filmemacherin Tsitsi Dangarembga hat einen Berufungsprozess gegen ihre Verurteilung wegen "Anstiftung zur Gewalt" gewonnen. Der Oberste Gerichtshof in Harare erklärte das Urteil am Montag für fehlerhaft und hob es auf. Dangarembga war im September zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie 2020 bei einer Protestaktion institutionelle Reformen gefordert hatte.

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Dangarembga begrüßte das Urteil des Obersten Gerichtshofs. Ihre Verurteilung sei ein "krasser Justizirrtum" gewesen, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Allerdings folge sie einem "Muster". Simbabwe wird seit einem Putsch der Armee 2017 von Emmerson Mnangagwa regiert. Bürgerrechtsgruppen werfen Mnangagwas Regierung willkürliche Festnahmen und Repression gegen Dissidenten vor.

Die 64-jährige war Dangarembga 2021 mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet worden. Im Juli 2020 wurde sie festgenommen, als sie während eines Corona-Lockdowns zusammen mit einer Handvoll Demonstranten durch die leeren Straßen von Harare lief. Bei dem stillen Protest hielt sie ein Schild mit der Aufschrift "Wir wollen etwas Besseres - reformiert unsere Institutionen" hoch. Auf dem Rücken trug Dangarembga zudem ein Schild, auf dem sie die Freilassung eines bekannten Journalisten forderte, der ebenfalls wegen Vorwürfen der Anstiftung zur Gewalt verhaftet worden war.

Ein Gericht hatte diesen Protest als Aufruf zur Gewalt eingestuft und verurteilt. Dieses Urteil hob das Oberste Gericht jetzt auf. Die simbabwische Verfassung garantiert das Recht auf friedlichen Protest.

M.F.Schmitz--JdB