Journal De Bruxelles - Prozess nach tödlicher Messerstecherei bei Volksfest in Berlin begonnen

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Prozess nach tödlicher Messerstecherei bei Volksfest in Berlin begonnen
Prozess nach tödlicher Messerstecherei bei Volksfest in Berlin begonnen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Prozess nach tödlicher Messerstecherei bei Volksfest in Berlin begonnen

Gut ein Jahr nach einer tödlichen Messerstecherei auf einem Volksfest im Berliner Bezirk Neukölln hat vor dem Landgericht der Hauptstadt der Prozess gegen zwei Männer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Omar O. in ihrer am Donnerstag verlesenen Anklage Mord aus Heimtücke vor, einem mitangeklagten 20-Jährigen unter anderem gefährliche Körperverletzung.

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O. soll zusammen mit einem dritten, gesondert verfolgten Mann am Abend des 30. Aprils 2022 - in der Walpurgisnacht - einen 25-Jährigen durch mehrere Messerstiche getötet haben. Die Tat ereignete sich bei den sogenannten Neuköllner Maientagen im Volkspark Hasenheide. Die beiden sollen dabei von hinten an den ihnen bekannten Mann herangetreten sein, dann mehrfach "unvermittelt" auf ihn eingestochen haben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollten sie ausnutzen, dass sich der 25-Jährige keines Angriffs versah, um ihn zu töten. Sie versetzten ihm demnach mindestens zehn Stiche, überwiegend in den Oberkörper, einen davon auch ins Herz. Der Angegriffene starb wenig später in einem Krankenhaus. Der 21-jährige O. flüchtete nach der Tat. Er wurde gut sechs Monate später festgenommen, als er wieder nach Deutschland einreiste.

Der in dem Prozess mitangeklagte 20-jährige Mohamed Os. soll dem Opfer während des Angriffs einen Faustschlag verpasst haben. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass er in Verletzungs- und nicht in Tötungsabsicht handelte. Er ist deshalb der gefährlichen Körperverletzung und der Beteiligung an einer Schlägerei angeklagt.

Beide Angeklagten äußerten sich am Donnerstag nicht. Der Anwalt von Os. erklärte, sein Mandant bestreite den Vorwurf gegen ihn "mit allem Nachdruck". Er werde sich an einem der kommenden Verhandlungstage äußern.

Die Beschuldigten hatten zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet und waren damit im strafrechtlichen Sinn Heranwachsende. Gegen sie wird deshalb vor einer Jugendkammer verhandelt. Zunächst wurden 30 weitere Termine bis Mitte November angesetzt.

W.Lievens--JdB