Journal De Bruxelles - Lebenslänglich für 69-Jährigen wegen Anschlags auf Pariser Synagoge im Jahr 1980

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Lebenslänglich für 69-Jährigen wegen Anschlags auf Pariser Synagoge im Jahr 1980
Lebenslänglich für 69-Jährigen wegen Anschlags auf Pariser Synagoge im Jahr 1980 / Foto: Georges GOBET - AFP/Archiv

Lebenslänglich für 69-Jährigen wegen Anschlags auf Pariser Synagoge im Jahr 1980

Mehr als vier Jahrzehnte nach einem Anschlag auf eine Pariser Synagoge mit vier Todesopfern hat ein Pariser Gericht einen 69-Jährigen zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Gericht folgte mit seinem am Freitag verkündeten Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte betont, es gebe "keinerlei möglichen Zweifel" an der Verantwortung des Kanadiers mit libanesischen Wurzeln für den antisemitischen Anschlag.

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Der Anschlag in der Rue Copernic am 3. Oktober 1980 war der erste antisemitische Anschlag in Frankreich seit dem Zweiten Weltkrieg. Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte Hassan Diab im Auftrag einer radikalen Palästinensergruppe ein Motorrad mit einem Sprengsatz in der Nähe der Synagoge abgestellt. Durch die Explosion wurden vier Menschen getötet und 46 weitere verletzt.

Der Prozess war das am längsten laufende Antiterror-Verfahren des Landes. Im Zentrum der Ermittlungen stand ein Pass auf den Namen von Hassan Diab mit einem Foto in schlechter Qualität. Der Pass war bei einem mutmaßlichen Mitglied der Palästinensergruppe gefunden worden, was aber erst 18 Jahre nach der Tat bekannt wurde. Die Stempel verwiesen auf einen Aufenthalt in Spanien, wo der Anschlag geplant worden sein soll. Diab erklärte hingegen, zur Tatzeit in Beirut gewesen zu sein. Den Pass habe er verloren.

Diab war 2008 in Kanada festgenommen und sechs Jahre später nach Frankreich ausgeliefert worden. Ein erstes Verfahren wurde 2018 eingestellt. Die Untersuchungsrichter hielten damals Diabs Aussage für wahrscheinlich, dass er sich zur Tatzeit in Beirut aufgehalten hatte. Nach Einstellung des ersten Verfahrens war Diab unbehelligt nach Kanada ausgereist.

Drei Jahre später nahm die französische Justiz das Verfahren gegen ihn wieder auf, verzichtete zunächst aber auf einen erneuten Haftbefehl. Der Prozess gegen ihn fand daher in Abwesenheit des Angeklagten statt.

D.Verheyen--JdB