Journal De Bruxelles - Weitere Anklage nach Ertrinken von drei Kindern in Teich wird in Marburg verhandelt

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Weitere Anklage nach Ertrinken von drei Kindern in Teich wird in Marburg verhandelt
Weitere Anklage nach Ertrinken von drei Kindern in Teich wird in Marburg verhandelt / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Weitere Anklage nach Ertrinken von drei Kindern in Teich wird in Marburg verhandelt

Sieben Jahre nach dem Ertrinken dreier Kinder in einem Teich im nordhessischen Neukirchen beginnt in Marburg ein Verfahren gegen drei Mitarbeiter der Stadt. Sie sollen im Strafverfahren gegen den früheren Bürgermeister als Zeugen falsch ausgesagt haben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Der Lokalpolitiker war im Februar wegen fahrlässiger Tötung vom Marburger Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Das Urteil gegen ihn ist aber noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte selbst als auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegten. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft den damaligen Mitarbeitern der Stadt vor, dass sie in der Verhandlung gegen den Bürgermeister falsch aussagten, um dessen Verurteilung zu vereiteln.

Sie hätten gewusst, dass die Kommunalversicherung schon zwei Jahre vor dem Unfall vor der Gefährlichkeit des Feuerlöschteichs gewarnt und zu Schutzmaßnahmen geraten habe, hätten aber ausgesagt, dass sie von dem entsprechenden Brief keine Kenntnis gehabt hätten. Im Juni 2016 waren in dem Teich drei Geschwister im Alter zwischen fünf und neun Jahren ertrunken.

Schon das Landgericht Marburg ließ die Anklage gegen die drei städtischen Mitarbeiter zu, eröffnete Verfahren aber vor dem Amtsgericht Schwalmstadt. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde in Frankfurt. Das dortige Oberlandesgericht entschied nun, dass wegen der besonderen Bedeutung des Falls in Marburg verhandelt wird.

Die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten hingen mit ihrer beruflichen Stellung zusammen und könnten das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und damit den Staat erheblich erschüttern, begründete es seine Entscheidung.

M.F.Schmitz--JdB