Journal De Bruxelles - Geständnis in Prozess gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor Oberlandesgericht Düsseldorf

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Geständnis in Prozess gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor Oberlandesgericht Düsseldorf
Geständnis in Prozess gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor Oberlandesgericht Düsseldorf / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Geständnis in Prozess gegen mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor Oberlandesgericht Düsseldorf

Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf hat am Dienstag der Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Laut der zum Auftakt verlesenen Anklage soll die heute 30-Jährige 2014 mit ihrem einjährigen Sohn nach Syrien gereist sein und sich dort der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Der Frau aus dem westfälischen Rheine wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verletzung der Fürsorgepflicht vorgeworfen.

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Laut einer OLG-Sprecherin gab es vorab eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten: Im Gegenzug für ein Geständnis sicherten die Richter der Angeklagten demnach eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren zu. Zum Auftakt habe sich die Angeklagte im Wesentlichen geständig gezeigt, wie die Sprecherin sagte.

Laut der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf reiste Kevser T. zusammen mit ihrem Sohn über die Türkei nach Syrien. Dort lebte sie zusammen mit ihrem Ehemann, einem IS-Kämpfer. Die Familie habe wöchentliche Zahlungen vom IS bekommen.

Im Herbst 2015 brachte T. in Syrien einen zweiten Sohn zur Welt. Sie nahm demnach in Kauf, dass ihre Kinder mehrmaligen Bombenangriffen ausgesetzt waren. Der Ehemann starb bei Kampfeinsätzen.

Zudem soll die Angeklagte die Einschleusung von zwei weiteren Mitgliedern für den IS organisiert haben. Sie versuchte außerdem, eine in Deutschland lebende Bekannte von einer Einreise in das IS-Gebiet in Syrien zu überzeugen. T. wurde 2019 aufgegriffen und in ein von kurdischen Kräften kontrolliertes Lager verbracht.

Im Oktober 2022 wurde T. nach Deutschland überführt und kam zunächst in Untersuchungshaft. Seit Anfang März ist der Haftbefehl unter engen Auflagen ausgesetzt. Durch die Verständigung ist laut der Sprecherin eine schnellere Beendigung des Prozesses zu erwarten. Zunächst waren Verhandlungstage bis zum 9. Mai angesetzt.

O.M.Jacobs--JdB