Journal De Bruxelles - Korruptionsanklage gegen früheren IHK-Prüfer für Taxiunternehmen in Bayern

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Korruptionsanklage gegen früheren IHK-Prüfer für Taxiunternehmen in Bayern
Korruptionsanklage gegen früheren IHK-Prüfer für Taxiunternehmen in Bayern / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Korruptionsanklage gegen früheren IHK-Prüfer für Taxiunternehmen in Bayern

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen einen ehemaligen Fachprüfer für Taxiunternehmer erhoben, der Urkunden über bestandene Prüfungen zu Unrecht ausgestellt und hierfür Geld genommen haben soll. Der frühere Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Nürnberg soll nach Ansicht der Ankläger mindestens Geldbeträge in fünfstelliger Höhe kassiert haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Ihm werden 17 Fälle der Bestechlichkeit zur Last gelegt. Auch gegen zwei Unterstützer wurde Anklage erhoben.

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Schon 2016 soll der heute 53-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit dem Bestechungssystem begonnen haben und diese bis zu seiner Entlassung im Oktober 2018 betrieben haben. Konkret soll er zusätzliche Prüfungstermine angesetzt haben, um den Prüflingen ungestört bei der Beantwortung der Fragen zu helfen. Für die bestandenen Prüfungen soll er dann Urkunden ausgestellt haben. Das Bestehen dieser Fachprüfung war Voraussetzung, um ein Taxiunternehmen betreiben zu dürfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann von zwei weiteren Beschuldigten im Alter von 44 und 60 Jahren Unterstützung erhielt. Sie warben demnach auswärtige Prüflinge an, organisierten deren Anreise nach Nürnberg und sorgten für einen Scheinwohnsitz in der bayerischen Stadt, um die Zuständigkeit der örtlichen IHK herzustellen.

Für den Service sollen die Prüflinge jeweils Beträge in vierstelliger Höhe bezahlt haben. Diese teilten die Beschuldigten laut Anklage unter sich auf. Nach Überprüfung von rund 200 Prüfungsverfahren legt die Anklagebehörde dem früheren IHK-Mitarbeiter nun 17 Fälle der Bestechlichkeit zur Last - mit Erträgen in fünfstelliger Höhe. Es könnten zudem in weiteren, nicht mehr feststellbaren Fällen Gelder in insgesamt sechsstelliger Höhe geflossen sein.

Den beiden Unterstützern wird Beihilfe vorgeworfen. Alle Beschuldigten schwiegen bislang zu den Vorwürfen. Das Nürnberger Amtsgericht hat über die Zulassung der Klage zu entscheiden.

M.F.Schmitz--JdB