Prozess gegen ehemalige Vorgesetzte wegen Mordserie von Niels Högel begonnen
Vor dem Landgericht im niedersächsischen Oldenburg hat am Donnerstag ein Prozess gegen sieben frühere Vorgesetzte des wegen einer Mordserie an Patienten verurteilten Ex-Krankenpflegers Niels Högel begonnen. Die ehemaligen und teilweise noch bis heute beruflich tätigen leitenden Mitarbeiter von zwei Krankenhäusern sollen laut Anklage einzelne Taten Högels in 2001 und 2005 trotz Verdachtsmomenten nicht verhindert haben. Für den Prozess sind Termine bis Ende November angesetzt.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers warf die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten bei der Verlesung der Anklageschrift zum Prozessauftakt vor, trotz Verdachts gegen Högel aus Sorge um den Ruf ihrer Kliniken oder aus Angst vor Mobbingvorwürfen nicht eingeschritten zu sein und dadurch die Begehung weiterer Taten billigend in Kauf genommen zu haben. Zugleich seien sie aufgrund ihrer beruflichen Funktion aber jeweils verpflichtet gewesen, das Leben von Patienten zu schützen.
Högel hatte während seiner Dienstzeit auf Intensivstationen an zwei niedersächsischen Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zwischen 2000 und 2005 schwer kranke Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei. Högel wurde in mehreren Prozessen wegen Tötungsverbrechen an 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft wirft seinen früheren Vorgesetzten Totschlag durch Unterlassen, versuchten Totschlag durch Unterlassen oder auch Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen vor. Dabei geht es allerdings nur um einige wenige Verbrechen in sehr eng umrissenen Zeiträumen. Die Voraussetzungen für Anklagen und Verurteilungen in derartigen Konstellationen sind hoch, die Rechtslage gilt als kompliziert.
Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte die früheren Vorgesetzten Högels ursprünglich wegen weit mehr Fällen angeklagt. Das Gericht ließ die Anklagen aber aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt zu. Diese Entscheidung wurde anschließend auch vom Oberlandesgericht in Oldenburg bestätigt. Demnach sind die strengen juristischen Voraussetzungen, unter denen jemand wegen bloßen Unterlassens für Tötungshandlungen eines Anderen mitverantwortlich gemacht werden kann, bei den Beschuldigten des Prozesses nur in Einzelfällen erfüllt.
Im Fall der Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst etwa geht es laut Anklage um fünf Fälle im Mai und Juni 2005. Kurz zuvor war Högel dort von Kollegen bei der Verabreichung einer Injektion an einem Patienten quasi auf frischer Tat ertappt worden, was letztlich die Mordserie ans Licht brachte. Die Leitung ordnete intern eine Untersuchung bei dem Patienten an, ließ Högel aber einige Tage bis zu einem ohnehin geplanten Urlaub weiterarbeiten. In dieser Zeit beging er weitere Taten.
Zu den Angeklagten gehören unter anderem ein früherer Geschäftsführer eines der Krankenhäuser sowie und ein ehemaliger ärztlicher Leiter sowie Oberärzte und Mitglieder von Stationsleitungen. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde kurz vor dem Start krankheitsbedingt abgetrennt. Es soll später nachgeholt werden.
G.Lenaerts --JdB