Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien
01.01.1970
Alleinstehende arbeitsfähige Schutzberechtigte, die über Italien nach Deutschland kamen, dürfen wieder abgeschoben werden. Ihnen drohten in Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag fest und klärte so die Lage, nachdem Oberverwaltungsgerichte sie unterschiedlich beurteilt hatten. Asylanträge von Betroffenen können abgelehnt werden. (Az. 1 C 23.23 und 1 C 24.23)