Gericht: Medienanstalt muss gesellschaftlichen Mehrwert von Teleshopping prüfen
01.01.1970
Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen muss erneut prüfen, ob ein Teleshopping-Fernsehsender einen gesellschaftlichen Mehrwert hat. Eine vorherige Entscheidung der Behörde, dem Sender keinen gesellschaftlichen Mehrwert zuzuerkennen, war nicht ausreichend begründet, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Die Klage des Senders war damit teilweise erfolgreich. (Az.: 27 K 4656/22, 27 K 4838/22 und 27 K 4926/22)