Journal De Bruxelles - Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht

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Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht
Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht

Eltern, die ihr siebenjähriges Kind nicht in die Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entzog einem Elternpaar das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn vorläufig und übertrug es dem Jugendamt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Eltern hatten den Jungen erst wegen der Coronamaßnahmen nicht in die Schule geschickt, sie befürchteten außerdem eine "Zwangsimpfung".

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Auch als es an den Schulen keine Test- oder Maskenpflicht gab, ging der Erstklässler aber nicht zur Schule. Die Eltern gaben an, er habe sich im Homeschooling gut entfalten können und wolle zu Hause weiterlernen. Bis zum Ende des Schuljahres erschien er nicht in seiner Klasse. Die Schule schaltete das Jugendamt ein.

Nachdem alle Gespräche gescheitert waren, wies das Familiengericht in Offenburg die Eltern schließlich an, den Jungen zur Schule zu schicken. Dagegen legten sie beim OLG Karlsruhe Beschwerde ein. Dieses verschärfte die Entscheidung aus Offenburg im Eilverfahren aber noch.

Es bestünden Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, erklärte es. In der Schule sollten nicht nur Wissen und soziale Fähigkeiten erlernt werden. Die Schulpflicht diene auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen.

Inzwischen könnten die Coronamaßnahmen nicht mehr als Grund für die Verweigerung des Schulbesuchs dienen. Die Eltern setzten stattdessen ihre eigene Einschätzung an die Stelle der gesetzgeberischen Entscheidung. So würden die Entwicklung des Jungen und seine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet.

W.Lejeune--JdB