Journal De Bruxelles - Nach Tötung von Gymnasiastin in Baden-Württemberg: 18-Jähriger wegen Mordes in Haft

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Nach Tötung von Gymnasiastin in Baden-Württemberg: 18-Jähriger wegen Mordes in Haft
Nach Tötung von Gymnasiastin in Baden-Württemberg: 18-Jähriger wegen Mordes in Haft / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Nach Tötung von Gymnasiastin in Baden-Württemberg: 18-Jähriger wegen Mordes in Haft

Nach dem gewaltsamen Tod einer 18-Jährigen an einer Schule im baden-württembergischen Sankt Leon-Rot sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Heidelberg erließ am Freitag Haftbefehl wegen Mordes gegen den 18-Jährigen, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim mitteilten. Die Ermittler gegen von einer Beziehungstat aus, der mutmaßliche Täter und das Opfer waren 2023 zeitweise liiert.

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Der 18-Jährige soll am Donnerstag in einem Gymnasium in Sankt Leon-Rot im Rhein-Neckar-Kreis seine Mitschülerin mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben. Zu der anschließenden Flucht des Verdächtigen gaben die Ermittler weitere Details bekannt.

Er fuhr demnach zunächst mit einem Fahrzeug in Richtung Norddeutschland. Nachdem die Polizei die Verfolgung aufgenommen hatte, flüchtete der Beschuldigte zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit. Im niedersächsischen Seesen kam es dann zu einem Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Dessen Fahrer und auch der Beschuldigte wurden dabei verletzt und in Krankenhäusern behandelt.

Im Fluchtwagen des Tatverdächtigen wurde den Angaben zufolge ein Messer gefunden, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt. Nach bisherigen Erkenntnissen waren der 18-Jährige und die getötete Schülerin im vergangenen Jahr zeitweise ein Paar, zum Tatzeitpunkt war die Beziehung aber bereits beendet.

Bereits im November 2023 erstattete die junge Frau nach Angaben der Ermittler Strafanzeige gegen den Tatverdächtigen wegen körperlicher Gewalt. Sie erwirkte aber bei Gericht keine Schutzanordnung. Nach der Strafanzeige machte die Polizei Gefährderansprachen gegenüber dem Verdächtigen.

Zudem wurden das Jugendamt und die Schulleitung kontaktiert, die ihrerseits kontaktbeschränkende Maßnahmen im Schulbetrieb erließ. Die Ermittlungen zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat dauerten indes weiter an.

O.Leclercq--JdB